Churfürst  August.  255

Erstattung  des  hohen  Schadenanschlags,  der  sich  auf  30,000
Gulden  belief,  wie  auch  obendrein  zu  Erlegung  einer  Summe
  von  4000  Gulden  an  seine  Gegner,  verurtheilt  wurde.
Es  war  offenbar,  daß  nur  des  Churfürsten  personliche  Ungnade
  —  die  der  Bischof  sich  durch  absichtliches  Verzögern
des  vom  Churfürsten  gewünschten  Austausches  von  Stolpen
und  Bischofswerda  gegen  das  Amt  Mählberg,  welcher  erst
nunmehr  bewerkstelligt  wurde,  zugezogen  hatte  —  dem  Bischef
  einen  so  nachtheiligen  und  unbedingt  rechtswidrigen  Uetheilöspruch
  zusiehen  konnte,  und  von  mehreren  Seiten  hat
dieses  willkührliche  Rechtsverfahren  dem  Churfürsten  August
nicht  unverdienten  Tadel  zugezogen.

Als  Ferdinand  —  der,  nach  Carl's  V.  Resignation,  den
deutschen  Kaiserthron  bestiegen  hatte  —  seinen  Sohn  Marimilian
  zum  römischen  Könige  wählen  ließ,  erhielt  das  chursächsische
  Haus  (5.  Deebr.  1562)  vom  Kaiser  die  Anwartschaft
  auf  das  Förstenthum  Anhalt  zugetheilt.  Zwar  wollte
das  Churhaus  Brandenburg  dieselbe  Anwartschaft  füc  sich
schon  von  dem  Kaiser  Friedrich  III.  erhalten  haben,  aber  es
konnte  dieselbe  nicht  näher  erweisen  und  so  wurde,  zumal  es
keine  besondern  Schritte  vieserhalb  that,  nicht  weiter  Rücksicht
  darauf  genommen.  Vielmehr  erhielt  —  nachdem  Ferdinand
  gestorben  und  dessen  Sohn  Maximilian  II.  den  deutschen
  Thron  bestiegen  hatte  —  August  auf  Maximilian's  erstem
  Reichstage  zu  Augsburg  1566  die  Belehnung  über  alle
seine  Länder  und  Würden.  —  Diese  Handlung  geschah  mit  vieler
  Feierlichkeit  unter  freiem  Himmel,  welcher  alte  Gebrauch
bei  dieser  Gelegenheit  zum  letzten  Male  geübt  worden  zu
seyn  scheint.  Auf  demselben  Reichstage  wurde  die  Achtserklärung
  gegen  Wilhelm  von  Grumbach  erneuert.  Dieser
Grumbach,  ein  Ueberbleibsel  des  begrabenen  Faustrechts,  dessen
  Nachwehen  noch  immer  nicht  ganz  aufhdren  wollten,
gab  Veranlassung  zu  heftigen  und  unglücklichen  Händeln.
Er  war  ein  Freund  und  Helfershelfer  des  unruhigen  Markgrafen
  Albrecht  von  Brandenburg-Culmbach,  dem  er  auch
in  seiner  Fehde  gegen  die  Bischöfe  von  Bamberg  und  Wuͤrz
burg  thätigen  Beistand  geleistct  hatte.  Die  Folge  davon

1562

1566