Churfuͤrst  August.  257

sie  ihm  die  Ruͤckgabe  der  eingezogenen  Guͤter,  ingleichen  eine
Summe  Geldes  und  die  Einstellung  des  gegen  ihn,  wegen
des  Mordes  am  Bischof,  eingeleiteten  Processes,  zugestehen
mußten.  Dieser  Landfriedensbruch  erbitterte  den  Kaiser  heftig
  und  er  sprach  über  Grumbach  und  dessen  Anhänger  die
Reichsacht  aus,  mit  deren  Vollstreckung  man  jedoch  nicht  so
schnell  zu  Stande  kam.  Johann  Friedrich  II.  war  unbedachtsam
  genug,  dem  Geächteten  sammt  seinen  Streitgesellen
Obdach  zu  gönnen,  und  der  listige  Grumbach  wußte  ihn
immer  mehr  für  die  vorgespiegelten  Aussichten  auf  Kaiserthron
  und  Churwürde  zu  gewinnen.  Es  kam  auch  wirklich
zu  Streifereien  in  das  chursächsische  Geblet,  und  Grumbach
trieb  seine  Verwegenheit  so  weit,  daß  er,  wovon  freilich  der
Herzog  wahrscheinlich  nichts  wußte,  Meuchelmörder  gegen
den  Churfürsten  August  aussendete,  die  jedoch  ihr  Ziel  verfehlten
  und  ihre  blutige  Absicht  auf  dem  Rade  büßten.  Man
gab  sich  alle  Muͤhe,  den  verblendeten  Herzog  zu  bewegen,
daß  er  Grumbach  aufgebe  und  ihm  seinen  Schutz  entziehe,
aber  dieser  hatte  durch  seine  politischen  Spiegelfechtereien  der
Einbildungökrast  Johann  Friedrich's  so  angenehme  Träume
vorgegaukelt,  daß  der  Herzog  nur  mit  Ausftüchten  antwortete
  und  ihn  kräftiger,  als  je,  schutte.  Der  Kaiser  Maximilian
  erneuerte  also  auf  seinem  ersten  Reichstage  zu  Augsburg
  (1566)  die  Reichsacht  gegen  Grumbach  und  dessen  Anhänger
  und  bedeutete  den  Herzog  Johann  Friedrich  II.  sehr
ernsthaft,  den  Grumbach  festzunehmen  und  auszuliefern,  widrigenfalls
  die  Reichsacht  auch  auf  ihn,  den  Beschützer  des
Geächteten,  ausgedehnt  werden  würde.  Der  Herzog  ließ,  gewaltsam
  in  sein  Schicksal  stürmend,  selbst  die  Drohungen
des  Kaisers  unbeachtet,  er  blieb  bei  dem  Vorsatze,  Grumbach
zu  schützen  und  setzte,  um  jedem  Versuche  zur  Wahrmachung
der  kaiserlichen  Drohung  zu  begegnen,  die  Stadt  Gotha  und
das  befestigte  Schloß  Grimmenstein  in  Vertheidigungszustand.
Vergeblich,  wie  die  ernsthaften  Drohungen  des  Kaisers,  waren
  die  Bitten  und  Ermahnungen  des  Churfürsten  von  der
Pfalz,  des  Landgrasen  von  Hessen  und  des  Churfürsten  von
Sachsen.  Dies  veranlaßte  endlich  den  Kaiser,  seine  Dro-17

