Churfuͤrst  August.  259

tion:  daß  naͤmlich  der  Herzog  Johann  Friedrich  sich  auf
Gnade  und  Ungnade  dem  Kaiser  ergeben,  Grumbach  mit
seinen  festgehaltenen  Anhaͤngern  dem  Churfuͤrsten  August  ausgeliefert
  werden,  die  Besatzung  auseinandergehen,  Magistrat
und  Buͤrgerschaft  aber  knieend  Abbitte  thun  und  dem  Herzog
Johann  Wilhelm  als  nunmehrigen  Landesherrn  huldigen
mußte,  wurden  zugestanden  und  die  Thore  geoͤffnet.  Der  ungluͤckliche
  Herzog  buͤßte  seine  Anhaͤnglichkeit  an  Grumbach
mit  lebenslaͤnglichem  Gefaͤngniß;  er  wurde  nach  Dresden,
von  da  aber  nach  Oesterreich  abgefuͤhrt  und  starb  endlich
nach  acht  und  zwanzigjaͤhriger  Haft,  (1595)  zu  Steyer.
Erst  todt,  begruͤßte  er  die  sächsische  Erde  wieder;  er  ward
in  der  Hauptkirche  zu  Coburg  begraben.  Schneller  und
schrecklicher  endeten  Grumbach  und  Bruͤck:  Beide  wurden,  nach
bestandener  Folter,  geviertheilt;  ihre  Genossen  theils  gekoͤpft,
theils  gehangen,  das  ausserordentlich  feste  und  alte  Grimmenstein
  mit  vieler  Mühe  und  schweren  Kosten  geschleift,
was  später  dem  Kaiser  sehr  leid  gewesen  seyn  soll.  Der
Churfürst  August  erhielt  für  die,  von  ihm  auf  286,216  Gulden
  berechneten  Kriegskosten,  zu  denen  noch  55,598  Gulden
für  die  unternommenen  Demolitionen  kamen,  die  Aemter
Sachsenburg,  Arnshaug,  Weida  und  Ziegenrück  unterpfändlich
  vom  Ernestinischen  Hause;  später  (1660)  wurden  dieselben
  vdllig  an  das  Albertinische  Haus  abgetreten  und  daraus
  —  mit  Ausnahme  des  Amtes  Sachsenburg,  welches
zum  thüringischen  Kreise  geschlagen  ward  —  der  Neustädter
Kreis  gebildet.  Da  der  Churfürst  sich  durch  die  ihm  verpfändeten
  Länder  noch  nicht  hinlänglich  gedeckt  sah,  so  wurde
ihm  im  Jahre  1573  vom  Kaiser  Maximilian  II.  die  Anwartschaft
  auf  fünf  Zwölftheile  der  Hennebergischen  Erbschaft
  ertheilt.  August  machte  auf  diese  Art  Erwerbungen
für  Gegenwart  und  Zukunft,  und  wenn  man  bios  auf  die
politischen  Folgen  seiner  Handlungsweise  sieht,  so  waren
seine  Länder  ihm  dafür  allerdings  zu  Danke  verpflichtet.
Allein  die  Härte,  welche  er  gegen  seinen  Verwandten  Johann
  Friedrich  II.  übte,  besonders  dadurch,  daß  er  seiner
Freilassung,  für  welche  sich  mehrere  Fürsten  angelegentlich
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1573