Churfuͤrst  August.  261

tinische,  oder  hinter-  und  vorder-ortische,  zu  welchen  noch
eine  mittel-ortische  kam.  Die  vorderortische  Linie  war  im
sechszehnten  Jahrhundert  in  eine  starke  Schuldenlast  gerathen,
die  man  auf  mehr  als  zwei  Millionen  Gulden  anschlug.
Die  Gläubiger  rissen  bereits  ein  Stück  nach  dem  andern  an
sich,  und  um  nicht  das  ganze  Land  in  die  Hände  der  Gläubiger
gerathenzu  lassen,  schlossen  die  Lehnsherren,  Chursachsen,
Magdeburg  und  Halberstadt,  am  13.  September  1570  den
Leipziger  Sequestrationsabschied,  nach  welchem  drei  Oberaufseher
  das  Land  verwalteten  und  die  Gläubiger  abgefunden
wurden,  die  Grafen  aber  einen  bestimmten  Unterhalt  erhielten,
  womit  die  meisten  derselben  einverstanden  waren.  Da
jedoch  dieses  dreifache  Lehnswesen  zu  häufigen  Irrungen  führte,
so  schloß  der  Churfürst  August  1573  den  im  folgenden  Jahre
auch  vom  Kaiser  bestätigten  Permutationsreceß  mit  Halberstadt,
  durch  welchen  er  die  volle  Lehnsherrlichkeit  über  alle
Güter,  welche  die  Grafen  von  Mansfeld  biöher  von  Halberstadt
  zu  Lehen  getragen,  tauschweise  an  sich  brachte.  Er
ließ  durch  einen  Oberaufseher,  welcher  seinen  Sitz  zu  Eißleben
  hatte,  die  mansfeldischen  Einkünfte  erheben  und  da  dieselben,
  wegen  der  Schwere  der  Schuldenlast,  knapp  genug
zu  Abtragung  der  Zinsen  und  der  Scquestrationskosten  reichten,
  so  dauerte  die  Sequestration  bis  zum  volligen  Absterben
  des  mansfeldischen  Grafenhauses  (1780),  worauf  das
sequestrirte  Land  zu  einem  eröffneten  Lehen  wurde  und  beinahe
  gänzlich  an  Chursachsen  siel.  Die  drei  Bisthümer  Meißen,
  Merseburg  und  Naumburg,  welche  schon  seit  längerer
Zeit  alle  Mühe  angewendet  hatten,  sich  der  landesförstlichen
Hoheit  und  Schutzgerechtigkeit  Chursachsens  zu  entziehen  und
sich  unter  Reichsunmittelbarkeit  zu  stellen,  wußte  August
ebenfalls  näher  an  sich  anzuschließen.  Er  verglich  sich

1570

1573
1574

im  Jahre  1561,  nach  erfolgtem  Ableben  des  Bischofs  Michael  1561

Sidonius,  mit  dem  Domkapitel  zu  Merseburg,  und  im  Jahre
1564,  nach  dem  Tode  des  Julius  von  Pflug,  der  schon  weiter
  oben  erwähnt  worden  ist,  mit  dem  Capitel  zu  Naumburg
  dahin,  daß  sie  seinen  Sohn  Alexander  zu  ihrem  Administrator
  wählten,  welcher  wiederum,  mit  Genehmigung  der

1561