Churfuͤrst  August.  265

die  neueste  Seit  an  dieses  Wort  geknäpft!  —  mitgetheilt
  und  die  Gerichte  seiner  Lande  darauf  verwiesen.  Einige
dicser  Constitutionen  wurden  nicht  verdffentlicht,  sondern  den
Gerichten  zu  besonderer  Anwendung  handschriftlich  mitgetheilt.
Später  erschienen  jedoch  auch  diese  gedruckt.

Neben  dem  Ruhme  eines  thätigen  Gesetzgebers,  wodurch
er  sich  den  Beinamen  des  sächsischen  Justinians  erwarb,
ward  ihm  mit  besonderem  Rechte  das  Lob  eines  weisen  und
umsichtigen  Staatswächters.  Er  sorgte  mit  unermäüdlicher
Umsscht  für  gute  Verwendung  des  Bodens  und  wußte  hierbei
  seine  Leute  mit  großer  Kenntniß  zu  wählen.  In  jeder
Hinsicht  unterstützte  er  den  Landbau,  dessen  Wichtigkeit  für
den  Wohlstand  eines  Landes  ihm  vollkommen  einleuchtete,
der  vaterländische  Obst=  und  Weinbau  ward  unter  ihm  mit
verdoppelter  Thätigkeit  betrieben  und  das  Forstwesen  gewann
an  Bedeutung,  indem  er,  als  ein  großer  Jagdfreund,  nicht
nur  das  Jagdwesen  selbst  mit  vieler  Vorliebe  cultivirte,  sondern
  auch,  neben  dem  starken  Holzhandel,  den  Sachsen  damals
  nach  aussen  trieb,  durch  Anlegung  guter  Baumschulen
jedem  künftigen  Mangel  an  Holz  zu  begegnen  und  den  starken
  Verbrauch  bestens  zu  decken  wußte.  Mit  gleicher  Aufmerksamkeit
  richtete  er  seine  Blicke  auf  den  vaterländischen
Bergbau,  den  er  nach  Möglichkeit  ausbeutereich  zu  machen
und  demselben,  wie  z.  B.  durch  die  Bearbeitung  des  Kobalds
zu  blauer  Farbe,  manche  ergiebige  Seite  abzugewinnen  verstand.
  Durch  seine  Bergwerksordnung  stellte  er  diesen  Zweig
noch  fester  und  ließ  durch  erfahrne  Maänner,  die  er  begierig
aufsuchte  und  an  sich  zog,  das  Schmelz=  und  Hüttenwesen
zweckmäßig  verbessern.  Selbst  Perlenfischerei,  Goldwäscherei,
Voͤgel-  und  Bienenzucht,  Teich=  und  Fischordnung  entgingen
seinem  Blicke  nicht  und  wurden  durch  ihn  gefördert  und  gesichert.
  Seiner  Zeit  voraneilend,  arbeitete  er  schon  an  einer
Verminderung  der  Frohndienste,  wohl  wissend,  welch  ein
Unterschied  zwischen  den  Resultaten  eines  freiwilligen  und
denen  eines  erzwungenen  Fleißes  bestehe,  und  verpachtete  die
landesherrlichen  Domainen.  Selbst  dem  Gelde,  welches  andere
  Fürsten  in  nutzloser  Ruhe  zu  vergraben  und  zu  vermau-