1524

1575

270  Churfürst  August.

nen  persönlichen  Widerwillen  gegen  Cracau  hegen,  dessen  Ansehen
  bei  ihrem  Gemahle,  ihr  den  von  ihr  gewünschten  Einfluß
  auf  Regierungs=  und  Staatsangelegenheiten  verkümmerte
  und  den  sie  daher,  gut  oder  boͤse,  von  seinem  Platze
entfernt  wissen  wollte.  Auf  solche  Weise  ward  des  Churfürsten
  eigener  Zorn  noch  durch  den  Zorn  seiner  Gattin  gemehrt
und  angefacht,  und  er  dadurch  zu  einer  Härte  gegen  seine
sonstigen  Freunde  gestimmt,  die  man  ihm  selten  gut  geheißen
  hat  und  die  ihm  um  so  weniger  ansteht,  da  er,  obschon
nur  aus  Mangel  eigner  Erkenntniß  (für  welche  endlich  aber
doch  nur  er  —  der  Mann,  der  Fürst  —  selbst  verantwortlich
  bleibt)  gewissermaßen  die  religibse  Meinung,  mithin  auch
die  Schuld  —  wenn  es  wirklich  eine  gab  —  seiner  Rathe
theilte.  Es  kam  nun  zu  einer  scharfen  Untersuchung,  D.
Cracau,  Peucer,  Stössel  und  der  Hofprediger  Schutz,  wurden
  1574  verhaftet  und  ihnen  der  Proceß  gemacht.  Cracau,
dessen  wichtige  Verdienste  um  die  sächsische  Gesetzgebung
August  eben  so,  wie  der  einstigen  Freundschaft  vergaß,  mußte
den  Zorn  seines  Gebieters  und  vielleicht  mehr  noch  der  ihm
erbitterten  Churfürstin  am  schwersten  empfinden.  Man  brachte
ihn  auf  die  Folter  und  die  bestandene  Marter  brachte  dem
unglücklichen  Manne  (16.  März  1575)  den  Tod.  Percer
hatte  eine  langwierige  Haft,  theils  zu  Nochlitz,  theils  zu
Leipzig  auszustehen  und  erhielt  erst  unter  August's  zweiter
Gemahlin  1586  seine  Freiheit;  doch  hatte  selbst  der  lange
Kerkerzwang  seine  freudige  Ueberzeugung  nicht  wanken  machen
  können  und  er  bekannte  sie  fest  auch  als  Gefangener.
Der  Hofprediger  Schüt  erlebte  ebenfalls  den  Tag  seiner
Befreiung;  nicht  aber  Stössel,  welcher  im  Gefängnisse  starb.
Eine  strenge  theologische  Untersuchung  ging  durch  alle  chursächsische
  Lande;  mehrere  Wittenbergische  Theologen  —  unter
ihnen  Pezel  und  Cruciger  —  verloren  ihre  Stellen.  Alle
Uebrigen,  Prediger  wie  Schulmänner,  mußten  die  sogenannte
Formula  concordiae  unterschreiben  —  welche,  nachdem  das
früher  entworfene  „torgauische  Buch“  zu  vielen  Widerspruch
gefunden  hatte,  auf  dessen  Grund  von  einigen  Theologen
des  Churfürsirn,  Andred  u.  A.  zu  Kloster-Bergen  entwor-