Friedrich  Wilhelm,  als  Administrator.  279

gung  seines  Herrn,  des  verstorbenen  Churfürsten  beziehen.
Der  ganze  Proceß  gegen  ihn  ward  mit  beispielloser  Leidenschaftlichkeit
  und  ohne  alle  ausreichende  Gründe  gefährt;
viemehr  leuchtete  aus  dem  ganzen  Verfahren  nur  der  rachgierige
  Haß  eines  Theils  des  Adels  hervor,  welchem  Crell
mit  Kraft  die  Spitze  geboten  hatte  und  der  es  ihm  nicht
verzeihen  konnte,  daß  er,  ein  Bürgerlicher,  den  bochsten  Einfluß
  im  Staate  geübt  hatte.  Man  mußte  zu  allerhand
Vorwänden  und  gesuchten  Anklagepuncten  greifen,  um  eine
politische  Schuld  auf  ihn  zu  wälzen;  so  klagte  man  ihn  z.
B.  an,  daß  er  den  Churfürsten  mit  seinen  Landständen  habe
in  ein  ubles  Vernehmen  bringen  wollen,  daß  er  ihn  dem
Hause  Oesterreich  abwendig  zu  machen  gesucht  und,  namentlich
  mit  Frankreich,  einen  geheimen  Briefwechsel  von  böser
Absicht  gegen  das  Land  und  gegen  den  Kaiser  geführt  habe.
Allen  diesen  Anklagen  sah  man  es  deutlich  an,  wie  sie  erzwungen
  und  herbeigeholt  waren,  daher  fand  das  ganze  Verfahren
  Mißbilligung,  und  mehrere  Stände,  ja  sogar  ein  Theil
des  Adels,  wendeten  sich  mit  einer  Beschwerdeschrift  an  den
Churfürsten  von  Brandenburg,  worin  sie  den  ganzen  Proceß
gegen  Crell  als  eine  Machination  persönlicher  Feinde  darstellten.
  Auch  das  Reichskammergericht  fällte  ein  für  Crell
günstiges  Erkenntniß;  aber  der  Herzog  Friedrich  Wilhelm
ließ  dasselbe  durch  ein  erwirktes  kaiserliches  Reseript  für  ungültig
  erkldren,  und  die  Prager  Appellationskammer,  welcher
  man,  seltsam  genug!  die  richterliche  Entscheidung  in  dieser
  Sache  überließ,  sprach  das  Todesurtheil  uber  Crell  aus.
Der  Herzog  Friedrich  Wilhelm  ließ  einen  Tag  früher,  ehe
er  seine  Administration  niederlegte;  Crell'’n  diese5  Urtheil  ankündigen.
  Dem  Unglücklichen  half  es  nichts,  daß  er  bis
zum  letzten  Augenblicke  seine  Unschuld  betheuerte,  er  ward
vom  Königstein  abgeholt  und  am  9.  October  1601  auf  dem  1601
Markte  zu  Dresden  enthauptet,  nachdem  er  eine  zehnjährige
Haft  erlitten  hatte.  Wenige  Tage  früher  hatte  Christian  II.
die  Selbstregierung  übernommen.  Ein  boͤses  Zeichen,  daß
die  erste  öffentliche  Handlung,  welche  sich  unter  seiner  neuen
Regentschaft  ereignete,  so  ziemlich  einem  Justizmorde  ähnlich