Christian  II.  281

Lustbarkeiten  und  Uebungen  konnten  nicht  für  seine  Nachlässigkeit
  in  der  Regierung  entschädigen.  Ausserdem  war  er  wenigstens
  ein  eifriger  Lutheraner;  daher  er  die  von  dem  vorigen
  Administrator  Friedrich  Wilhelm,  angcordnete  Unterschrift
  der  vier  Artikel,  in  einen  formlichen  Religionseid  verwandelte,
  womit  nun  freilich  mehr  gegen  den  Calviniemus,
als  für  den  Evangelismus  gethan  war.  —

Ein  wichtiges,,  leider  jedoch  durch  Christian's  Unkräftigkeit
  für  Sachsen  erfolgloses  Ereigniß,  war  der  jülich=  clevische
  Erbfolgestreit.  Durch  den  unbeerbten  Tod  des  Herzogs
  Johann  Wilhelm  (25.  März  1609)  waren  die  Herzogthämer
  Jülich,  Cleve  und  Berg,  die  Grafschaften  Mark  und
Ravensberg  und  die  Herrschaft  Ravenstein  erledigt  worden.
Diese  schèöne  Ländererbschaft,  durch  ihre  Lage,  Ergiebigkeit
und  Bevolkerung  gleich  begehrenswerth,  zog  viele  Bewerber
an,  und  es  meldeten  sich  als  solche:  beide  sächsische  Häuser,
der  Churfürst  Johann  Siegmund  von  Brandenburg,  der
Palzgraf  Philipp  Ludwig  von  Neuburg,  der  Markgraf  Carl
von  Burgau  und  der  Pfalzgraf  Johann  von  Zweibrück.  Schon
im  Jahre  1483  hatte  der  Herzog  Albrecht  von  Sachsen,
wegen  seiner  thätigen  und  treuen  Anhänglichkeit  an  das
haböburgische  Haus,  von  dem  Kaiser  Friedrich  III.  die  Anwartschaft
  auf  Jülich  und  Berg  erhalten,  welche  drei  Jahre
später  auch  auf  die  Ernestinische  Linie  ausgedehnt  und  im
Jahr  1495  vom  Kaiser  Maximilian  I.  beiden  Kinien  nochmals
  bestätigt  worden  war.  Nebst  dem  war  auch  voch  in  dem
Ehevertrage  des  Churfürsten  Johann  Friedrich  mit  seiner  Gemahlin
  Sibylla  von  Cleve,  im  Jahre  1526  bestimmt  worden,
  daß,  nach  dem  Absterben  des  Clevischen  Mannsstammes,
  das  Herzogthum  Cleve  auf  Johann  Friedrich  und  dessen
  männliche  Nachkommen  übergehen  sollte,  ein  Vertrag,

welcher  auf  dem  Reichstage  zu  Speyer  1544  auch  noch  die

Bestätigung  Kaiser  Carls  V.  erhielt.  Die  anderen  Pratendenten
  leiteten  ihre  Ansprüche  von  ihren  Gemahlinnen  her.
Der  verstorbene  Herzog  Johann  Wilhelm  hatte  nämlich  vier
Schwestern  gehabt.  Die  Tochter  der  altesten  Schwester  war
an  den  Churfürsten  von  Brandenburg,  die  zweite  Schwester

1600