282  Christian  II.

an  den  Pfalzgrafen  von  Neuburg,  die  dritte  an  den  Markgrafen
  von  Burgau  und  die  jüngste  an  den  Pfalzgrasen  von
Sweibrück  vermählt.  Seltsam  genug  hatte  Kaiser  Carl  V.,
obschon  er  dem  Churfürsten  Johann  Friedrich  den  clevischen
Erbvertrag  bestdtigt,  am  19.  Juli  1546  auch  noch  Johann
Wilhelms  Vater,  dem  Herzoge  Wilhelm  von  Jülich,  Cleve
und  Berg,  als  derselbe  sich  mit  der  Tochter  des  rmischen
Königs  Ferdinand  vermählte,  ein  sogenanntes  Pririlegium
Habilitationis  ertheilt,  zufolge  dessen,  in  Ermangelung  männlicher
  Erben,  auch  Wilhelm'ê  Töchter  und  deren  mannliche
  Nachkommen  successionöfüähig  seyn  sollten.  Auf  dieses
Privilcgium  sich  berufend,  wollte  der  Churfürst  von  Brandenburg,
  weil  er  die  Tochter  einer  Tochter  Herzog  Wilhelm'e
zur  Gattin  hatte,  alleinige  Ansprüche  auf  das  Erbe  erheben
und  alle  Mitbewerber  ausgeschlossen  wissen.  Allein  ihm  ward
vom  Pfalzgrafen  von  Neuburg  der  richtige  Einwurf  gemacht,
daß  das  Privilegium  sich  nur  auf  die  männlichen  Nachkommen
  der  Tochter,  nicht  aber  auf  die  weiblichen  beziehe  und
daß  daher  nicht  Brandenburg,  sondern  er,  der  Pfalzgraf,  Ansprüche
  zu  machen  habe,  indem  er  von  seiner  Gattin,  der
Schwester  des  Herzogs  Wilhelm,  cinen  Sohn  besitze.  Burgau
  und  Zweibrück  verlangten  nichts,  als  eine  Theilung  des
Ländererbes,  aber  diese  bestritten  Brandenburg  und  Neuburg,
auf  den  Grund  jenes  Privilegiums.  Die  altesten,  mithin
die  gültigsten  Ansprüche  besaß  Sachsen  und  gewiß  würden
dieselben  durchgedrungen  seyn,  hätte  ein  Anderer  als  Christian
  dieselben  geltend  machen  sollen.  Aber  dieser  besaß
nicht  den  Nachdruck,  um  seine  Ansprüche  mit  Ernst  durchzuführen
  und  zu  vertheidigen;  er  ging,  wie  immer,  saumselig
und  lau  zu  Werke  und  Oesterreich  war  eben  so  lau  in  der
unterstützung  seiner  guten  Rechte.  Besser  hatten  sich  Churbrandenburg
  und  Pfalz=  Neuburg  dazu  gehalten;  kaum  war
ihnen  die  Nachricht  von  Herzog  Johann  Wilhelm's  Absterben
  zugekommen,  so  hatten  sie  sofort  von  den  sämmtlichen
juͤlich'schen  Ländern  Besitz  genommen  und,  statt  bei  ihren
einander  widerstreitenden  Ansprüchen,  in  Feindseligkeiten  unter
sich  zu  gerathen  und  dadurch  den  Mitbewerbern  das  Spiel