286  Johann  Georg  I.

ren  in  reichlicher  Gülle  sich  aufgehduft  hatte,  fing  nunmehr
an,  seine  Gegenstände  anzugreifen  und  sich  bemerkbar  zu  machen.
  Johann  Georg  übertraf  seinen  Bruder  und  Vorgänger
  an  Einsicht,  und  endlich  wohl  sogar  an  Willenskraft;
dennoch  wäre  er  bei  weitem  geeigneter  gewesen,  den  Abschluß
einer  so  mächtig  erregten  Zeit  zu  bilden,  als  sich  selbst  in
ihrem  innersten  Wirbelkreise  zu  befinden  und  sie  mittelbar
selbst  mitzuerzeugen.  Er  hatte,  während  sein  verstorbener
Bruder  Christian  eine  enge  stubenschwüle  Erziehung  genossen,
sich  schon  in  früher  Jugend  in  das  Leben  hinaus  gewagt,
seine  Frische  cingeathmet  und  die  dunstige  Leere  wieder  aus
Kopf  und  Herzen  vertrieben,  die  er  vielleicht  früher  daheim
Eingeschluckt  hatte.  Er  besaß  Lebhaftigkeit  des  Geistes  und
hatte  demselben  durch  eine  Reise  nach  Italien,  die  er  in  seinem
  funfzehnten  Jahre  (1601)  unternahm  und  die  um  so
besser  bei  ihm  anschlug,  da  er  während  derselben  größtentheils
  auf  alle  Vorzüge  und  Bequemlichkeiten  seines  fürstlichen
  Standes  verzichtete,  noch  bessere  Nahrung  geboten.  Leider
  zeigte  er  durch  sein  Verhalten  in  den,  während  seiner
Regierung  losbrechenden  Stürmen,  daß  er  mehr  noch  unstaͤt,
als  lebhaft,  und  daß  eben  seine  Lebhaftigkeit  mehr  eine  zappelnde,
  als  eine  in  sicherer  Richtung  kühn  vorschreitende,  zu
nennen  war.  Er  lebte,  obschon  Beide  wohl  nicht  durchgängig
  zusammen  übereinstimmen  konnten,  mit  seinem  Bruder
Christian  in  gutem  Vernehmen  und  dieser  gestattete  ihm  vom
Jahre  1607  an,  mehrfachen  Antheil  an  den  Regierungsgeschäften.
  Als  derselbe  starb,  trat  Tohann  Georg  sogleich  in
dessen  Würden  und  Besisungen  ein,  und  empfiag  hierüber
die  Huldigung  der  vornehmsten  Stände.  Er  reglerte  noch
kein  Jahr,  als  der  Tod  des  Kaisers  Rudolf  II.  und  das
dadurch  entstehende  Interregnum,  ihm  (1612)  die  Ehre  des
Reichsvicariates  zuwege  brachte.  In  dieser  Würde  erkannte
er  den  Pfalzgraf  Johann  II  von  Zweibrück  als  Mitvicarius
an.  Doch  zog  ihm  diese  Ehre  mancherlei  Aergernisse  und
Streitigkeiten  zu.  Erfreulicher  mochte  ihm  das  zweite  Reichsvicariat
  seyn,  welches  er  nach  dem  Tode  des  Kaisers  Ma-1610
  thias,  im  Jahr  1619,  in  Gemeinschaft  mit  dem  Churfürsten

1612