314  Johann  Georg  I.

Georg,  aber  keiner  um  so  gar  kein  Ziel,  als  er.  Eben  so
wenig  als  er,  bei  groͤßerem  Gluͤcke,  fuͤr  ein  eigentliches  Etwas
  gesiegt  haben  würde,  hatte  er  für  ein  Etwas  verloren.
Er  hatte  blindlings  das  Glück  und  die  Bläthe  seines  Landes
  feil  geboten,  ohne  einen  Gegenpreis  auch  nur  zu  kennen.
Er  hatte  nicht  einmal  für  ein  Lügenbild,  nicht  einmal  für
einen  Wahn,  geschweige  denn  für  einen  Glauben,  er  hatte
für  ein  Nichts  gestritten  und  verloren.  Ihn  konnte  kein  Bewußtseyn
  tröften,  er  hatte  für  nichts  gekämpfe,  als  für  den
Verlust,  und  die  Ehre  würde  ihm,  selbst  als  Sieger,  verleren
  geblieben  seyn.

Die  Verordnungen,  welche  er  nach  Herstellung  des  Friedens
  traf,  waren  nicht  eben  geeignet,  mit  seinem  politischen
Nichts-Systeme,  das  er  während  dreißig  fürchterlicher  Jahre
so  kläglich  durchgefochten  hatte,  zu  versohnen.  Sachsen  hatte
wiederholtermaßen  durch  unternommene  Theilungen  empfindlich
  gelitten,  und  wirklich  hat  das  Wort:  „Theilung“
im  Verlauf  der  ganzen  sächsischen  Geschichte  bis  auf  die
juͤngsten  Zeiten  eine  wahrhaft  fürchterliche  Bedeutung  erhalten.
  Dennoch  fand  Johann  Georg  weder  in  seiner  Erfahrung,
  noch  in  der  Geschichte  eine  Abmahnung  vor  demselben
Schritte,  und  er  wollte,  wiederum  auf  Kosten  des  Landes,
unter  seinen  vier  Söhnen  eine  Verfügung  treffen,  zufolge
deren  auch  die  jüngeren  hinreichend  bedacht  würden.  Besonders
  war  es  die  Vorliebe  für  seinen  zweiten  Prinzen,  August,
welche  ihn  zu  diesem  Unternehmen  verleitete.  Durch  seinen
geheimen  Secretair  Berlich  ließ  er,  ohne  vorherige  Berathung
  mit  seinen  Ständen,  welche  sehr  unzufrieden  damit

1652  waren,  im  Juli  1652  eine  Art  von  Testament  aufsetzen,
  zufolge  dessen  dem  altesten  seiner  Söhne  Johann
Georg  II.,  ausser  der  demselben  gebührenden  Chur=  und
den  Churlanden,  die  Burggrafschaft  Magdeburg,  der  Leipziger,
  meißnische  und  erzgebirgische  Kreis,  die  Oberlausitz,  das
Stift  Meißen  und  Wurzen  und  die  mansfeldische  Sequestration
  zufiel.  Der  Herzog  August  sollte,  nebst  dem  im
Prager  Frieden  ihm  zugestandenen,  und  im  westphälischen
Frieden  bestätigten  Erzstift  Magdeburg,  die  vier  Aemter