Johann  Georg  I.  315

und  Staͤdte,  Quetfurt,  Juͤterbock,  Dame  und  Burg,  die
Aemter  Langensalze,  Weissenfels,  Sachsenburg,  Eckardsberge,
Freiburg,  Bibra,  Sangerhausen,  Weißensee,  Heldrungen,
Sittichenbach  und  Wendelstein,  und  ausserdem  die  Anwartschaft
  auf  die  Grafschaft  Barby  erhalten;  Christian  das
Stift  Merstburg  und  die  Niederlausitz  mit  Dobrilugk,  Fürstemwalde,
  Bitterfeld,  Delitsch  bei  Zoͤrbig;  und  Moriß  das
Stift  Naumburg-Zeis,  die  Herrschaft  Tautenburg  und  das
Amt  Frauenpriesnitz,  die  Aemter  Vogtsberg,  Plauen  und
Pause  (voigtländischen  Kreises)  Arnshaug,  Weida,  Triptis
und  Ziegenrück  (Neustädter  Kreises)  und  den  chursächsischen
Antheil  an  der  Grasschaft  Henneberg.  Im  Bewußtseyn,
über  die  Hochstifter  ziemlich  frei  verfügt  zu  haben,  ließ  er
im  Juli  1656  noch  eine  besendere  Schrift  niedersetzen,  in
welcher  die  chursächsischen  Rechte  auf  die  drei  Stifter  ausführlich
  dargestellt  und  die  Vestimmung  getroffen  wurde,
daß  nach  dem  Absterben  der  damaligen  Capitularen,  keine
neuen  erwählt,  und  die  Hochstifter  den  übrigen  Erblanden
einverleibt  werden  sollten.  Er  wollte  die  kaiserliche  Bestätinung
  dieser  letztern  Verfügung  nachsuchen  —  das  Testament
war  schon  im  November  1652  vom  Kaiser  Ferdinand  III.
zu  Prag  bestaätigt  worden  —  aber  der  Tod  überraschte  ihn,
noch  ehe  er  diesen  Schritt  thun  konnte,  am  8.  October
1656  zu  Dresden,  im  72.  Lebensjahre,  und  das  churfürstliche
  Begräbniß  zu  Freiberg  nahm  den  Greis  nach  einer
mehr  als  fünf  und  vierzigiéhrigen  Regierung  auf.  Von
seiner  zweiten  Gemahlin,  Magdalena  Sibylle  von  Brandenburg,
  hinterließ  er,  ausser  den  vier  Prinzen,  Johann  Georg
II.  welcher  ihm  in  der  Chur  nachfolgte,  August,  Christian

und  Moritz,  die  Prinzessinen,  Sophie  Eleonore,  Maria  Elisabeth

  und  Magdalena  Sibylle,  davon  die  erste  an  den
Landgrafen  Georg  von  Hessen  -Darmstadt,  die  zweite  an  den
Herzog  Friedrich  von  Holstein  =  Gottorp,  und  die  Leßtere  an
den  Kronprinzen  Christian  von  Dänemark,  nach  dessen  Tode
aber  an  den  Herzog  Friedrich  Wilhelm  von  Altenburg  sich
vermahlten.  Ausser  seinen  leiblichen  Kindern  hatte  er  51
Enkel  und  19  urenkel  gesehen.

1656