1663

322  Johann  Georg  II.

gerer  Zeit  seine  Absichten  auf  diese  Stadt,  trotz  Chursachsens
  Entgegenwirken,  mit  vieler  Beharrlichkeit  geltend  zu
machen  strebte  und  seine  Ansprüche  besonders  darauf  gründete,
  daß,  vor  Ausbruch  des  dreißigjährigen  Krieges,  die
Erfurter  den  Churfürsten  von  Mainz,  zu  dessen  Didces  ihre
Stadt  gehörte,  in  ihr  Kirchengebet  eingeschlossen,  worin
Churmainz  einen  Beweis  der  landesherrlichen  Hoheit  für  sich
finden  wollte.  Als  daher,  während  der  Stürme  des  dreißigjährigen
  Krieges,  die  Erfurter  wahrscheinlich  mit  gutem
Grunde,  diese  Einschliessung  in's  Gebet  vergessen  hatten,  verlangte
  Churmainz  die  Erneuerung  dieser  Ceremonie,  und  als
Jene  sich  dessen  weigerten,  ging  Churmainz  sogar  an  den
Kaiser  und  wußte  von  diesem  einen  Befehl  an  die  Erfurter
auszuwirken,  daß  sie  das  Gebet  für  das  Erzstift  Mainz  und
dessen  jedesmaliges  Oberhaupt  wieder  aufnehmen  sollten.
Die  Erfurter  nahmen  jedoch  keine  Rücksicht  darauf,  obschon
der  Churfürst  von  Sachsen  und  die  Herzöge  von  Weimar
und  Gotha  ihren  Gesandten  schickten,  um  die  Sache  zu  vermitteln
  und  sie  zu  Befolgurg  des  kaiserlichen  Befehles,  mit
dem  nothigen  Vorbehalte,  zu  veranlassen.  So  wurde  denn
im  September  1663  die  Acht  über  Erfurt  ausgesprochen;
dem  kaiserlichen  Herold  aber,  welcher  diesen  Ulrtheilsspruch
der  Stadt  zu  verkünden  kam,  wäre  von  dem  muthwilligen
Pöôbel  beinahe  Hals  und  Leben  angetastet  worden.  Man
machte  also  Anstalt,  die  Acht  zur  Erfüllung  zu  bringen.  Die
Vollziehung  hätte,  da  Erfurt  im  obersächsischen  Kreise  lag,
dem  Churfärsten  von  Sachsen,  nicht  aber  dem  Churfürsten
von  Mainz  geböhrt,  der  um  so  weniger  sich  dazu  eigneke,
da  er  selbst  Partei  in  dieser  Sache  war.  Dennoch  wußte
es  Letterer  dahin  zu  bringen,  daß  ihm  die  Vollziehung  der
Acht  gegen  Erfurt  übertragen  wurde  und  er  beleldigte  die
Reichsgesetze  auch  noch  dadurch,  daß  er  sich,  zur  Belagerung
der  Stadt,  fremder  —  nämlich  franzoͤsischer  und  lothringischer
  Truppen  bediente.  Zwar  wendeten  sich  die  obersachsischen
  Stände  an  den  Kaiser,  und  gaben  ihre  Beschwerde
gegen  ein  solches  Verfahren  ein,  und  Johann  Georg  II.
ersuchte  den  Churfürsten  Friedrich  Wilhelm  von  Brandenburg,