324  Johann  Georg  II.

heimlichen  Absichten  auf  Deutschland,  dem  ehrlichen  Sachsen
zu  legen  suchten.  Im  Kloster  Zinna,  unweit  Jüterbock  traf

16657  (August  166/))  Johann  Georg  mit  Churbrandenburg  und
Braunschweig  eine  Uebereinkunft,  nach  welcher  sie  einen  neuen
Münzfuß  gemeinschaftlich  anerkannten,  der  bis  zum  Jahre
1690  galt.  Auf  eben  dieser  zinnischen  Zusammenkunfst  warnte
der  Churfürst  von  Brandenburg  den  Churfürsten  von  Sachsen
  vor  den  Intriguen  Frankreichs  und  suchte  ihm  die  Gefahr,
  welche  seine  Verbindung  mit  diesem  Staate  herbeiführen
  könne,  zu  schildern.  Aber  Johann  Georg  glaubte  in
dem  wachsenden  Einflusse  Brandenburgs  einen  noch  gefährlichern
  Nebenbuhler  zu  erblicken,  und  wenigstens  spätere  Zeiten
  haben  seine  Besorgniß  nicht  ungerechtfertigt  gelassen.  —
Ausser  diesem  giebt  die  Regierung  Johann  Georg's  II.  keine  besondere
  Ausbeute.  Die  alten  Streitigkeiten  mit  Lauenburg  wegen
der  im  Wappen  dieses  Hauses  geführten  Churschwerter  wur-1671

  den  im  Septbr.  1671  dahin  verglichen,  daß  der  Herzog  Julius
Franz  diese  Churschwerter  künftig  nicht  mehr  im  Hauptwappen,
  sondern  nur  im  letzten  Schilde  führen  sollte.  Zugleich
wurde  auch  eine  Erbverbrüdcrung  zwischen  Chursachsen  und
Lauenburg,  in  Betreff  der  Lausitz  und  der  Laucnburgischen
Lande  gestiftet.

1680  Eine  Seuche,  welche  im  Jahre  1680  in  Dresden  ausbrach,
  veranlaßte  Johann  Georg  II.,  sich  nach  Freiberg  zu
begeben,  wo  ihn  am  22.  August  de5  nämlichen  Jahres  der
Tod  überraschte.  Er  hatte  sein  Leben  auf  67  Jahre  gebracht,
und  ward  im  Erbbegräbniß  zu  Freiberg  beigesetzt.  Von  seiner
  Gemahlin,  Magdalene  Sibylle  von  Brandenburg,  hinterließ
  er  —  nebst  einer  Tochter,  welche  sich  an  den  Markgrafen
  Christian  Ernst  von  Culmbach  vermählte  —  einen
einzigen  Prinzen,  welcher  ihm,  als  Johann  Georg  III.  in
der  Regierung  folgte.

Der  Umsturz,  welchen  die  Zeit  durch  den  vorangegangenen
  dreißigjährigen  Krieg  und  andere  zusammentreffende  Umstände
  erlitt,  hatte  manche  Neuerung  nöthig  gemacht,  die
Johann  Georg  II.,  bei  der  hohen  Mittelmäßigkeit  seiner
Gaben  wie  seines  Willens,  mit  Mißbehagen  empfand.  Das