1661

326  Johann  Georg  III.

Von  seinem  Sohne  und  Nachfolger,  Johann  Georg  III.,
durfte  man  sich  wenigstens  mehr  Festigkeit  und  männliche
Kraft  versprechen,  da  er  frühzeitig  Neigung  zum  Kriege  und
persönliche  Beherztheit  verrieth.  Er  hatte  schon  als  Churprinz,
in  den  Kampfen  gegen  Frankreich,  viele  kriegerische  Thätigkeit
  bewährt,  und  in  dem  von  seinem  Vater  schon  im  Jahre
1672  ihm  übertragenen  Posten  eines  Landvoigts  in  der  Oberlausitz,
  hatte  er  sich  manche  nütliche  Vorkenntnisse  für  den
künftigen  Herrscherstand  erworben,  die  ihm  später  wohl  zu
statten  kamen.

Einen  Beweis  seiner  bessern  Willenskraft  gab  er  sehr
bald  nach  seinem  Regierungsantritte.  Er  hatte  mit  Unlast
gesehen,  wie  sein  Vater  sich  von  seinen  Bruͤdern  gängeln
ließ  und  deren  Habsucht  mit  schwächlicher  Nachgiebigkeit  zu
befriedigen  strebte.  Um  sich  nicht  auf  gleiche  Weise  von  diesen
  begehrlichen  Vettern  bevortheilen  zu  lassen,  erklärte  er
auf  dem  Deputationstage  zu  Meissen  (20.  Dechr.  1680)
durch  eine  feierliche  Urkunde  und  drei  mit  deren  Inhalt  verwandte
  Schreiben  an  seine  Vettern,  daß  er,  bevor  man
sich  nicht  über  alle  streitige  Puncte  geeinigt,  die  Gültigkeit
des  großväterlichen  Testaments  und  des  freundbrüderlichen
Hauptvergleiches,  nicht  anerkennen  werde,  daß  er  auch  die
landesfürstliche  Oberbotmäßigkeit  über  ihre  Gebicte  nie  aufgebe
  und  die  von  seinem  Vater  allzufreigebiger  Weise  eingerdumte
  Uebergabe  der  Schriftsassen  in  den  Aemtern  Weissenfels,
  Freiburg,  Delitzsch,  Bitterfeld  und  Zörbig  an  die
Weissenfelser  und  Merseburger  Linie,  widerrufe.  Der  nur
erst  zur  Regierung  gelangte  Herzog  Johann  Adolf  von  Sachsen-Weissenfels,
  welcher,  dem  Willen  seines  Vaters  gemäß,
sich  in  gutem  Verständniß  mit  der  Churlinie  erhalten  wollte,
zeigte  sich  willfährig  und  gab  in  einer  zu  Torgau  geschlossenen
  Uebereinkunft  (12.  Mai  1681)  nicht  nur  ohne  alle  Entschädigung,
  seine  Ansprüche  auf  die  Schriftsassen  in  Weissenfels
  und  Freiburg  auf,  sondern  gab  auch  in  einer,  der  erstern
  sehr  schnell  folgenden  zweiten  Uebereinkunft,  sein  Fürstenthum
  Querfurt,  welches  bisher  beinahe  vollig  unabhängig
  von  Chursachsen  gewesen  war,  unter  chursächsischen  Erb-