328  Johann  Georg  III.

genblicke  der  Rettung  auszuhalten.  Der  bestürzte  Kaiser  Leopold,
  welcher  dem  Feinde  nur  mit  geringer  Macht  begegnen
konnte,  sprach  den  Churfürsten  von  Sachsen  um  Hilfe  an

1683  und  dieser  führte,  nach  einem  am  4.  Jun.  1683  abgeschlossenen
Bündnisse,  dem  kaiserlichen  Heerfährer  Herzog  Karl  V.  von
Lothringen,  10,000  Mann  zu  Hilfe.  Dem  vereinigten  christlichen
  Heere  schlossen  sich  fränkische,  schwäbische  und  baiersche
  Truppen  an  und,  die  allgemeine  Hoffnung  zu  beleben,
stieß  der  heldenmüthige  Polenkdnig  Johann  Sobiesky  mit
15,000  seiner  Tapfern  zu  ihnen.  So  verstärkt,  griffen  sie
die  gewaltigen  Massen  der  Türken  mit  Muth  und  Klugheit
am  12.  September  an,  stürmten  ihr  Lager  und  jagten  sie
blutig  in  die  Flucht.  Wien  war  gerettet.  Die  Sachsen
hatten  an  der  Ehre  des  Sieges  den  gerechtesten  Antheil  und
der  Churfürst  hatte  seine  personliche  Tapferkeit  so  gut  bewährt,
  daß  er  in  personliche  Lebensgefahr  gerieth  und  nur
durch  die  muthige  Treue  eines  seiner  Officiere  gerettet  ward.
Der  Kaiser,  den  wahrscheinlich  ein  neidisches  Schaamgefühl
gegen  die  fremden  Retter  zum  Undankbaren  machte,  behandelte
  sowohl  den  Polenkönig,  wie  den  Churfürsten  von  Sachsen,
  zum  Dank  für  den  geleisteten  Heldendienst,  mit  verletzender
  Kälte,  und  Johann  Georg,  se  tief  verletzt,  kehrte
sofort  nach  Sachsen  zurück.  Er  theilte  das  Schicksal  seines
Ahnen,  Albrecht  des  Beherzten,  der  für  seine,  dem  Hause
Oesterreich  geleisteten  treuen  Dienste  sich  ebenfalls  schnde
Anerkennung  und  hohlen  Dank  erwarb.

Ein  von  dem  Churfürsten,  rücksichtlich  des  Türkenkrieges,
nach  Leipzig  ausgeschriebener  obersächsischer  Kreistag,  welchen
  man  am  1.  August  eröffnete,  hatte,  um  kleinlicher  Ur—
sache  willen,  ein  tragisches  Ende.  Es  kam  daher,  weil  der
herzoglich  gothaische  Gesandte  mit  6  Pferden  in  die  Versammlung
  gefahren  war,  welches  Recht  ihm  die  churfürstlichen
  Abgcordneten  nicht  zugestanden  und  daher  starkes  Geschrei
  über  diese  Wesentlichkeit  erhoben.  Der  Streit  ward
so  laut,  daß  die  Directorialgesandtschaft  darüber  mit  ihrer
Petition  gar  nicht  zu  Worte  kommen  konnte  und  dieselbe
unüberreicht  ließ.  Man  wußte  sich,  bei  so  ausserordentli-