Johann  Georg  III.  331

Nachfolger,  der  immer  geldbedürftige  Churfürst  Friedrich  August
  I.  verglich  sich  im  Juni  1697  mit  dem  Herzoge  von
Braunschweig-Celle  dahin,  daß  er  Letzterem  die  Lauenburgischen
  Ansprüche  gegen  1,100,000  Gülden  abtrat,  wobei
er  sich  jedoch  den  Rückfall  des  Landes,  nach  Abgang  des
Braunschweigischen  Hauses,  wie  auch  Titel  und  Wappen
von  Engern  und  Westphalen  vorbehielt,  welches  Recht  schon
Johann  Georg  von  1689  an  geübt  hatte.  Spater  (1732)
ging  auch  Sachsen-Gotha,  an  welches,  mit  Ausnahme  von
Koburg-Saalfeld,  die  übrigen  Häuser  Ernestinischer  Linie
ihre  Lauenburg'schen  Rechte,  gegen  eine  Geldvergütung  abgetreten
  hatten,  cinen  Vertrag  mit  dem  Könige  von  Großbritannien
  ein  und  erhielt,  nebst  den  gleichen  Titeln,  60,000
Thaler.  Sachsen-Koburg  trat  für  10,000  Thaler  ebenfalls
dem  Vergleiche  bei.  Dies  war,  im  Vergleich  zu  den  langen
  und  vielen  Streitigkeiten,  welche  vorangegangen  waren,
  freilich  ein  billiges  Abkommen!  Wenigstens  hatte  die
sächsische  Titulatur  den  Prozeß  gewonnen.

Die  stumpfe  Gleichgältigkeit,  mit  welcher  Deutschland
den  habgierigen  Kunstgriffen  Frankreich'S  zusah,  welches  durch
seinen  eben  so  ränkesüchtigen  als  geistvollen  König,  den  vielbesprochenen
  Ludwig  XIV.  *)  immer  mehr  Ländereien  an  sich

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*)  Höchst  bezeichnend  spricht  sich  ein  auf  den  Tod  Ludwig's  XIV.
verfaßtes  älteres  französisches  Gedicht  über  diesen  Fürsten  aus,
dessen  eigentliche  Größe  nur  auf  potitischer  Effectmacherei  beruhte.
  Leider  ward  mir  dieses  Gedicht  nur  in  der  Uebersetzung
bekannt:

Da  liegt  der  große  Held,  ein  hochberühmter  König,

Der  nie,  was  groß,  gethan,  und  doch  der  Große  hieß;z
Groß,  weil  ihm  ein  Gemahl,  vor  großer  Lust,  zu  wenig;
Groß,  weil  er  Niemand  groß  aus  Scheelsucht  werden  ließ;
Groß,  weil  er  große  Schläg'  in  mancher  Schlacht  errungen;.
Groß,  weil  er  großes  Land  in  große  Noth  gesetzt;

Groß,  weil  er  großes  Geld  von  Groß  und  Klein  erzwungen  —
—  Hier  aber  in  der  Gruft,  wo  ist  die  Größe  jetzt?

(s.  die  Zeitschrift  5/Hebe“,  Jahrg.  1831.)