Johann  Georg's  III.  Ted.  335

danke  gegenüber  nicht  verläugnete,  sind  ihm  nicht  abzusprechen
  und  erheben  ihn  zu  einer  Fürstengestalt,  auf  welcher
der  historische  Blick  gern  verweilt;  daher  er,  als  selbstständiges
  Bild,  uns  noch  werther  seyn  muß,  als  in  dem  Zusammenwirken
  mit  seiner  Zeit  und  Umgebung.  Für  die  innere
Wohlfahrt,  Ruhe  und  Ordnung  seines  Landes  konnte  er
freilich,  da  sein  Augenmerk  sich  immer  auf  allgemeinere  deutsche
  Interessen  und  auf  dußere  Kämpfe  richtete,  weniger
thun,  zumal  diese  Angelegenheiten  ihn,  während  seiner  kurzen
  Regierung,  großentheils  von  seiner  Heimath  fern  hielten.
  Von  seiner  Gemahlin,  Anna  Sophia  von  Dänemark,
hinterließ  er  zwei  Söhne,  Johann  Georg  IV.  (geb.  18.  October
1668.),  und  Friedrich  August  I.  (geb.  12.  Mai  1670).
Der  Kronprinz  erhielt  noch  bei  Lebzeiten  seines  Vaters,  von
seinem  mütterlichen  Großvater,  dem  dänischen  Könige  Friedrich
  III.,  den  Titel  eines  Erben  von  Dänemark  und  Norwegen,
  den  er  allen  seinen  übrigen  Titeln  vorsetzen  mußte,
und  die  Versicherung  der  Erbfolge  in  diesen  Ländern,  welche
ihm  auch  zukam,  da  das  dort  eingeführte  Königsgesetz  auch
weibliche  Nachkommen  protestantischen  Glaubens  in  die  Erbfolge
  aufnimmt.

Johann  Georg  IV.  berechtigte,  hinsichtlich  seiner  natürlichen
  Anlagen,  wie  auch  der  ihm  gewordenen  sorgsamen
Erzichung,  zu  günstigen  Hoffnungen.  Leider  sollten  alle  angeborenen
  und  ausgebildeten  Vorzüge,  in  einer  einzigen  wilden
  Leidenschaft,  durch  ein  unwüurdiges  Wesen  geweckt  und
genährt,  verkummern  und  untergehen.  Noch  als  Kronprinz
entbrannte  er  in  hefeiger  Liebe  zu  der  Tochter  des  Obersten
Rudolf  von  Neitzschütz  (unter  Johann  Georg  IV.  zum  Generallieutenant
  erhoben),  Magdalena  Sibylle.  Obgleich  korpere
lich  schon,  war  sie  darch  ihre  vernachlässigte  geistige  Bildung
doch  keineswegs  geeignet,  einen  so  vielbefähigten  Mann,  wie
Johann  Georg  IV.,  zu  fesseln.  Dennoch  war  seine  Liebe  zu
ihr  so  unwandelbar,  ja,  obgleich  im  Genusse  gesättigt,  so
innig  und  glühend,  daß  der  Verdacht  auf  Zauberkünste  und
Liebestränke,  die  man  dem  Unglücklichen  gereicht  und  dadurch
  seine  Flamme  unersättlich  gemacht  habe,  jener  Zeit