338  Johann  Georg  IV.

mußte  bald  darauf  der  obenerwaͤhnte  Schoͤning  ausbaden,
dem  man  nicht  nur  einen  großen  Theil  der  Schuld  an  den
Maßregeln  seines  Herrn,  sondern  auch  ein  geheimes  Ein—
verstaͤndniß  mit  Frankreich  zuschrieb.  Als  daher  Schoͤning
im  Sommer  1692  in  Teplitz  eine  Badecur  gebrauchte,  wurde
er  unversehens  von  oͤsterrcichischen  Soldaten  festgenommen
und  auf  die  Festung  Spielberg  in  Maͤhren  gebracht,  wo
man  ihm  einen  Halsproceß  zu  machen  drohte.  Der  Chur—
fuͤrst  war  hieruͤber  sehr  bestuͤrzt  und  machte  diesen  Fall  in
Form  einer  Beschwerde  sogar  auf  dem  Reichstage  anhaͤngig.
Aber  der  Kaiser  betrachtete  den  Schoͤning  als  einen  Reichs—
verraͤther,  uͤber  welchen  ihm  die  Gerichtsbarkeit  um  so  mehr
zustehe,  da  er  ihn  in  seinen  Erblanden  haͤtte  festnehmen
lassen.  Zwar  hoffte  der  Churfürst  im  Wege  der  Verhandlung
  mehr  auszurichten  und  schloß  mit  dem  Kaiser  ein  neues
Böndniß,  nach  welchem  er,  jedoch  erst  nach  Schöning's
Freilassung,  Hilfstruppen  zu  stellen  hatte.  Doch  zog  sich  die
Sache  noch  in  die  Länge,  so  daß  der  Churfürst  die  Freilassung
  Schbning's  nicht  erlebte,  welcher  Lebtere  zuletzt  einen
kaiserlichen  Minister  mit  nicht  weniger  als  30,000  Thalern
bestach  und  dadurch  sich  die  Freiheit  verschaffte.  Dahin
hatten  es  weder  der  Chuxrfürst,  noch  fremde  Vermittelungen
bringen  können!

Dergleichen  Aergernisse  —  selbst  wenn  sie  den  Unfall  eines
  Freundes  betrafen  —  konnten  den  Churfürsten  schwerlich
  so  tief  treffen,  da  dieser  im  wüsten  Rausche  seiner  Leidenschaft
  für  die  Neitschütz  allmälig  blind  für  andere  Aussendinge
  wurde.  Das  ehrsiüchtige  Mädchen,  oder  mehr  wohl
dessen  Mutter  —  denn  die  schöne  Sibylle  war,  bei  all'  ihren
  dusserlichen  Reizen,  doch  so  ungebildet,  daß  sie  nicht
einmal  ihre  Liebesbriefe  selbst  schreiben  konnte,  sondern  ihre
Mutter  hierzu  gebrauchen  mußte  —  hatte  keinen  geringern
Plan,  als  den  Churfürsten  zu  bereden,  seine  Ehe  zu  trennen
und  die  Maitresse  zur  Gemahlin  zu  erheben.  Hierzu  war
Sibyllen  zuvörderst  eine  Standeserhöhung  vonnöthen,  welche
der  Churfürst  durch  den  Kaiser  für  sie  zu  erlangen  wünschte,
daher  er  auch  mit  demselben,  trotz  der  Schoning'schen  Dif-