Friedrich  August  I.  349

Leichtsinne,  kleinere  Ländereien,  die  nicht  gerade  einen  besondern
  Titel  darboten,  unter  die  beweglichen  Güter  warf,
fand  in  solchen  Verlegenheiten  schon  Rath.  Freilich  konnte
er  die  künstlichen  Zuflüsse,  welche  er  sich  erzeugte,  nicht  auf  1697
die  wohlfeilste  Weise  herstellen.  Aber  solche  Skrupel  konnten
  einen  August  nicht  abhalten  und  frohsinnig  verschlang  er
in  einem  vergnügten  Augenblicke  Kleinode,  an  welchen  noch
eine  späte  Generation  zu  zahlen  hatte.  Er  verkaufte,  wie
schon  weiter  oben  gedacht,  seine  Ansprüche  auf  Sachsen-Lauenburg
  —  mit  Ausnahme  von  Titel  und  Wappen  um
1,100,000  Gulden  an  Braunschweig,  und  für  die  Summe
von  300,000  Thaler  trat  er  Brandenburg  die  Erbvoigtei
über  Quedlinburg,  ingleichen  die  drei  Aemter  Lauenburg,
Sevenberg,  Gerddorf,  ab,  auf  welche  Brandenburg  ohnedies
schon  seit  längerer  Zeit  Ansprüche  erhoben  hatte.  Auch  den
Petersberg  bei  Halle,  noch  ein  Ueberbleibsel  der  alten  Stammgrafschaft
  des  Hauses  Wettin,  gab  er  an  Brandenburg  hin.
Das  Amt  Borna  überließ  er  für  500,000  Gulden  wiederkäuflich
  an  Gotha;  das  Amt  Gräfenhainichen  für  35,000
Thaler  an  Dessau;  das  Amt  Pforta  für  100,000  Gulden
an  Weimar;  den  sächsischen  Antheil  an  Mansfeld  für
600,000  Thaler  an  Hannover.  Aus  gleicher  Industrie  schloß
das  sächsische  Churhaus  einen  seltsamen  Vertrag  mit  den
Fürsten  von  Schwarzburg,  wonach  Ersteres  auf  die  meisten
Oberhoheitsrechte  über  die  Länder  des  Hauses  Schwarzburg
Verzicht  leistete.  Doch  kam  der  Hauptreceß  zwischen  Chursachsen
  und  Schwarzburg  in  diesen  merkwürdigen  Verhandlungen,
  erst  am  8.  October  1719  zu  Stande.  —  Freilich
hieß  diese  Art,  Geld  auf=  und  anzubringen,  mit  dem  Siebe
des  Danaidenfasses  umgehen.  Es  crinnerte  dieses  Verfahren
  an  frühere  und  dunklere  Zeiten,  wo  Fürsten  ihre  Landereien
  wie  kleine  Münze  im  Beutel  umhertrugen  und  sie
für  ein  zufälliges  Herzensgelusten  leichtfertig  hinwarfen.

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Außer  den  schon  geschilderten  Nachtheilen,  hatte  der  Er—
werb  der  polnischen  Krone  auch  noch  den,  daß  er  haͤufig