Friedrich  August  J.  351

gänzlich  verwerfen  werde,  wenn  anders  nicht  wirkliche  Beschwerden
  vorhanden  und  von  dem  Collegium  selbst  nach
eingewendeter  Appellation  keine  Gerechtigkeit  zu  erlangen  gewesen
  sey.  —  Gegen  diese  merkwürdige  Neuerung  suchten
sich  die  Landstände  nach  ihren  Kräften  zu  verwahren,  indem
sie  (im  October  1699)  vorstellten,  daß  die  Generalrevision  1699
eine  groͤssere  Gewalt  erhalten  hätte,  als  je  in  diesen  Landen
erhdrt  gewesen  und  mit  der  Verfassung  (welche  der  Churfürst
  doch  aufrecht  zu  erhalten  versprochen)  vereinbar,  die
Appcllation  an  den  König  selbst  nunmehr  fast  gänzlich  abgeschnitten
  sey.  Sie  beschwerten  sich  mit  Nachdruck  gegen
die  bisherige  Willkühr  des  Reoisionsrathes,  welcher  —  auf
die  bloße  Anzeige  incompetenter,  oft  boshafter  Menschen  —
nicht  nur  über  einzelne  Personen,  sondern  auch  über  ganze
Corpora  sogleich  Revisionen,  Suspensionen,  Inquisitionen
und  Incarcerationen  verhängt  und  die  Ausführung  Leuten
anvertraut  habe,  welche  nicht  einmal  Kenntniß  der  Verfassung
  und  des  Landes  besäßen;  weder  bestehende  Gesetze
noch  Privilegien,  die  selbst  der  Landesherr  heilige,  unangetastet
  lasse,  und  durch  die  unzweckmäßigen  und  nachtheiligen
  Eingrisfe  in  das  Steuerwesen  selbst  dem  Credit  des
Landes  schade.  Auf  den  Grund  dieser  Beschwerden  trugen
die  Stände  auf  schnellmöglichste  Aufhebung  der  Generalrevision,
  wie  auch  auf  Untersuchung  ihres  bisherigen  Verfahrens
  an,  baten,  künftighin  die  Regierung  des  Landes  durch
die  bisherigen  ordentlichen  Behoͤrden  führen  zu  lassen,  wo
aber  Verbesserung  nöthig,  solche  mit  Zuziehung  der  Landschaft
  zu  bewerkstelligen,  und  protestirten  zugleich  gegen  ein
beabsichtigtes  Unterrevisions-Collegium,  welches  man  unter
dem  Namen  eines  Assistenzrathes  zu  errichten  auf  dem  Wege
war.  Der  Revistonsrath,  welchem  diese  Vorstellung  der
Landschaft  mitgetheilt  wurde,  suchte  sich  zwar  darauf  zu
verantworten  und  die  gegen  ihn  vorgebrachte  Anklage  für
Lüge  und  Verleumdung  zu  erklären;  aber  die  Stände  beantworteten
  diese  Gegenvorstellung  so  nachdrücklich  und  bekräftigten
  ihre  ersten  Beschwerden  so  sehr  durch  neue,  daß
der  König  dadurch  bewogen  wurde,  durch  den  Landtagsab-