352  Friedrich  August  J.

1700  schied  vom  17.  März.  1700  die  Generalrevision  aufzuheben.
Auch  versprach  er,  für  die  Zukunft  einc  richtige  Regimentsform
  einrichten  zu  lassen,  und  bestätigte  auf's  neue  den
Landständen  von  Ritterschaft  und  Städten  alle  ihre  Rechte
und  Freiheiten,  so  wie  den  Stadträthen  ihre  Ordnungen
und  Verfassungen.  Mit  Bewilligung  des  Koͤnigs  wurde
eine  beständige  Landesdeputation  niedergesetzt,  welche,  bei
des  Crstern  Abwesenheit,  nach  erhaltener  Instruction  die  Anliegen
  des  Landes  durch  geziemende  Vorstellungen  besorgen
sollte.  Im  Jahr  1709  wurde  diese  Landeödeputation  jedoch
durch  den  geheimen  Nath  dadurch  wieder  aufgelöset,  daß  er
den  Deputirten  keine  Auslösung  mehr  aus  dem  Steucrcollegium
  reichen  ließ.  Die  Landstände  suchten  zwar  auf  dem
Landtage  von  1711  die  Wiederherstellung  der  Deputation
zu  bewirken,  alloin  sie  erhielten  ausweichende  Antworten  und
die  Sache  erhielt,  troh  wiederholter  ständischer  Anregung,
keine  bestimmende  Resolution.  —

Mit  der  Aufhebung  des  Revisionsrathes  zugleich,  kam
auch  die  1698  zu  Leipzig,  unter  Aufsicht  des  Landesherrn  errichtete
  Banco  di  depositi  in  Anregung,  welche  Darlehne  zu  6  p.
Ct.  aufnahm,  die  jedoch  erst  nach  gewissen  Fristen  wieder
gekündigt  werden  durften.  Zu  ihrer  Sicherheit  wurden  ihr
von  Geleite,  Accise,  Hütten,  Farbenwerken,  Zehnten  und
andern  Nutzungen  und  den  sämmtlichen  Flössen,  im  Capitalwerth
  2,000,000  Thaler  angewiesen.  Doch  brachten  es
die  Stände  dahin,  daß  in  dem  Landtagsabschiede  vom  17.
März  1700  versprochen  wurde,  es  sollten  keine  gerichtlichen
Depositengelder,  Lehnstämme,  Gelder  von  unmündigen  Kindern,
  Wittwen,  Kirchen  und  frommen  Stiftungen,  noch
sonst  etwas  wider  der  Interessenten  Willen  zur  Bank  gezogen
  werden.  Ueberhaupt  muß  man  den  damaligen  Ständen
  den  Ruhm  der  Thätigkelt,  Besonnenheit,  Ausdauer  und
Freimäthigkeit  lassen;  gegen  den  unglückseligen  Religionswechsel
  der  Person  des  Churfürsten,  obschon  derselbe  unabsehbare
  üble  Folgen  für  die  Zukunft  nach  sich  zog,  konnten  sie
freilich  keine  wirksamen  Schritte  thun.  Um  sich  für  die  Aufhebung
  des  Revisionsrathes  dem  Könige  dankbar  zu  zeigen,