354  Friebrich  August  J.

Famille  besitze,  mehr  beitragen  müsse,  als  der  reiche,  aber
kinderlose,  dadurch  die  Bürden  des  Landes  ausserordentlich
vermehrt  nannten  —  und  wie  muthig  sie  selbst  die  Ungnade
des  Chufürsten  wagten,  so  konnten  sie  doch  die  formliche
Einführung  dieser  Abgabe  nicht  hemmen.  Der  General-Consumtionsordnung
  (1707)  ging  eine  Dorfaccis-Ordnung
  (1705)  voran,  um  der  gedußerten  Besorgniß  zu  begegnen:
  „daß  Handel  und  Gewerbe  die  beschwerten  Städte
verlassen  und  sich  dagegen  auf's  flache  Land  ziehen,  hierdurch
aber  auf  der  einen  Seite  die  Stadtnahrung  zu  Grunde  gehen,
  auf  der  anderen  hingegen  der  Ackerbau  vernachlässigt
werden  mochte.“  Hatte  der  Churfürst  schon  mit  dieser  Abgabe
  dem  Willen  der  Stände  ganz  entgegen  gehandelt,  so
verleitete  ihn  das  dringende  Geldbedürfniß,  welches  die  Rüstungen
  zum  schwedischen  Kriege  (ebenfalls  eine  Folge  der
Erwerbung  Polens)  verursachten,  zu  noch  eigenwilligern
1W01  Schritten.  So  veranstaltete  er  1704  ohne  Bewilligung  der
Stände,  eine  Anlage  von  24  Quatembern,  bei  welcher  von
jedem  NRitterpferde  50  Fl.  verlangt  wurden.  Diesem  folgte
1705  bald  nachher  (1705)  eine  bisher  ganz  ungewöhnliche  Kopfund
  Vermögensteuer,  wobei  freilich  nur  das  bekannte  Vermögen
  in  Anschlag  kam.  Die  Staatsbeamten  mußten  den
zwolften  Theil  ihrer  Besoldung  hergeben  und  diejenigen,  welche
einen  Charakter  ohne  Amt  behaupteten,  eine  Rangsteuer  entrichten,
  und  nur  die,  welche  nicht  über  1200  Gulden  besa-Hen,
  blieben  von  dieser  Steuer  befreit.  Zugleich  mit  der
Consumtionssteuer,  bestand  auch  eine  andere  Einrichtung,  von
Seiten  der  Stände  mancherlei  Einwürfe.  Sie  betraf  eine
besondere  geheime  Cabinets-Expedition,  welche  unmittelbar
von  dem  Konige  abhängen  sollte.  Dieser  erließ  zugleich  den
Befehl:  „Alles,  was  daraus  ausgefertigt  würde,  auch  vormals
  bereits  unter  des  Secretari##  (Michael  Nehmitz)  Hand
und  Königl.  Majestät  Unterschrift  ausgefertigt  worden,  unweigerlich
  anzunehmen  und  zu  befolgen  —  dawider  zu  keiner
  Zeit,  weder  unter  dem  Vorwand  einer  ermangelnden
Formalität,  noch  der  Erschleichung  zu  handeln.“  Die  Stände
glaubten  hierin  eine  Fortsetzung  der  ihnen  so  verhaßten  ehe-