Eriedrich  August  I.  381

tiger  Handelsfreiheit  und  Parification  der  Accisen  6)  abgeschlossen,
  der  vielen  sächsischen  Producten  wieder  eine  freie
Bahn  erdffnete  und  nicht  ohne  gute  Wirkungen  blieb,  durch
Friedrich  II.  aber  später  aufgehoben  wurde.  Eine  vom  Koͤ-nige
  1725  vorgeschlagene  Commercien-Deputation  kam  vor
der  Hand  noch  nicht  zu  Stande,  weil  die  Stände  Bedenklichkeiten
  wegen  der  dazu  ndthigen,  im  Ganzen  unbedeutenden
  Kosten  vorbrachten.  Erst  unter  August's  Nachfolger  trat
sic  in's  Leben.

Das  Münzwesen  ließ  August  eine  seiner  Hauptsorgen
seyn,  daher  während  seiner  Regierung  alle  einheimische
Muͤnzsorten  in  richtigem  Schrot  und  Korne  ausgeprägt  wurden.
  Nur  die  1702  in  Umlauf  gesetzten  Sechser,  von  dem
Volke  Scufzer  genannt,  sanken,  da  man  schnell  ihren  innern
Werth  kennen  lernte,  auf  2  Pfennige  herab,  und  die  Regierung
  selbst  bestätigte  diese  Herabsetzung.  Der  Graf  von
Beichlingen  mußte  viele  Vorwürfe  hoͤren,  daß  er  gegen  den
Willen  des  Konigs  so  viele  Exemplare  dieser  Münzsorte  in
Umlauf  gebracht  habe  und  suchte  sich,  wie  es  scheint  ohne
Erfolg,  dagegen  zu  rechtfertigen.  Diese  unbedeutende  Ausnahme
  hatte  keinen  weitern  Einfluß  auf  die  Richtigkeit  der
übrigen  Gepräge.  Große  Nachtheile  aber  entstanden  durch
den  Geldhandel  der  Kaufleute  und  durch  den  Unfug  der  sogenannten
  Kipper  und  Wipper  »*),  welche  aus  den  benach-—


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*)  Ein  Vorspiel  zu  dem  in  unseren  Tagen  neuentstandenen  preußisch-deutschen
  Zollverbande.  Ein  Vergkeich  zwischen  diesem  und
dem  damaligen  in  den  Verhältnissen  wie  in  den  Resultaten,
würde  gewiß  von  Interesse  seyn.

*“)  „Unter  Kippen  und  Wippen  (zwei  Ausdrücke  von  niedersächsischer
  Abkunft)  verstand  man  ursprünglich  nichts  Anderes,  als
Geld  auswiegen,  um  dann  jede  Sorte  nach  Befinden  anzuwenden.
Später  gab  man  einem  jeden  Geldgeschäfte,  sowohl  dem  erlaubten,
  als  unerlaubten,  diesen  Namen.  Kippen  bedeutet:  niederbeugen,
  Wippen  in  die  Höhe  schnellen.“  (8.  die  Beftage  zu
Klemm's  GEhronik  der  Stadt  Dresden:  „Der  Sammler,“  Nr.  2.
Dresden,  1833.)