382  Friedrich  August  I.

barten  Ländern  viele  schlechtere  und  geringhaltigere  Münzsorten
  nach  Sachsen  brachten  und  die  gute  Landesmünze  ausfuͤhrten.
  Das  geschärfte  Münzmandat  vom  9.  Juli  1732
konnte  diesem  Unfuge  nicht  hinlänglich  vorbeugen;  doch  zeigten
  sich  der  König  sowohl  als  die  Stände  sehr  eifrig,  den
Ursachen  dieses  Uebels  auf  den  eigentlichen  Grund  zu  kommen.
  Auch  griff  der  König  zu  dem  von  den  Ständen  besonders
  gutgeheißenen  Mittel,  die  in  den  Grenzorten  in  Umlauf
  gesetzte  schlechte  Münze  durch  den  Münzguaradein  zu
Leipzig  gegen  gute  eintauschen  zu  lassen.

Dem  Bergbau,  ols  einem  der  hauptsüchlichsten  Erwerbsquellen
  Sachsens,  widmete  August  eine  ganz  besondere  Aufmerksamkeit.
  Er  erließ  ein  umfassendes  Gesetz  zu  Abstellung
der  in  Bergwerkssachen  bisher  wahrgenommenen  Mängel,
und  bestimmte  Vorschriften  uber  das  Verfahren  in  dahin  gehèrigen
  Streitigkeiten.  Aeußerst  verdient  machte  er  sich  durch
Geündung  der  General-Schmelzadminsstration  zu  Freiberg.
Dem  drohenden  Holzmangel  zu  begegnen,  erließ  er,  im  Einverständniß
  mit  den  Ständen,  eine  sehr  anwendbare  Vorschrift
  wegen  Pflanzung  und  Pfropfung,  wie  auch  Veredlung
fruchtbarer  und  anderer  Bäume,  welche  leider  nur  zu  hausig
  und  zu  früh  weniger  beachtet  wurde,  als  sie  es  verdient
hätte.

Nicht  minder  erfuhr  unter  August's  Regierung  das  Postwesen,
  dieser  so  hochwichtige  Gegenstand,  manche  zweckdienliche
  Veränderung.  Es  wurden  viele  neue  Posten  angelegt
und  dadurch  das  Ganze  immer  mehr  ausgebildet  und  vervollkommnet.
  Der  Hauptreceß  vom  15.  Januar  1703  beseitigte
  die  bisher  durch  Collisionen  mit  den  Reichsposten  entstandenen
  Irrungen.  Der  General  Flemming  verkaufte  seine,
unter  dem  Titel  eines  Erbpostmeisters  bisher  behaupteten
Rechte,  für  20,000  Thaler  an  den  Konig,  und  das  ganze  sächsische
  Postwesen  ward  nunmehr  von  dem  bicherigen  Leipziger
Postmeister  Kees  auf  12  Jahre  für  200,000  Thaler  wiederkäuflich
  übernommen;  doch  kam  es  noch  vor  Ablauf  dieser