Friedrich  August  J.  383

Frist  unter  die  Administration  der  Kammer  zuruͤck.  Auch
wurde,  hauptsaͤchlich  zum  Behuf  des  Postwesens,  durch  den
beruͤhmten  Geographen,  M.  Zuͤrner,  auf  koͤniglichen  Befehl
1721  eine  Ausmessung  des  ganzen  Landes  vorgenommen  und
im  naͤchsten  Jahre  (1722)  uͤberall  steinerne  Meilensaͤulen  an
die  Landstraßen  gesetzt.

Es  leidet  keinen  Zweifel,  daß  —  bei  allen  Nachtheilen,
welche  August's  Prachtliebe  und  Glanzbegierde  in  das  Fi—
nanzsystem  seiner  Erblande  brachte  —  durch  diesen  Aufwand
auch  wiederum  viel  fuͤr  Kunst  und  Gewerbe  gethan  wurde
und  vieles  Geld  in  Umlauf  kam.  August  war  großmuͤthig
und  freigebig;  er  wollte  nicht,  daß  sein  Hausbedarf  nach
der  Methode  hungernder  Finanzrechenmeister  angeschlagen  und
an  den  Fingern  nachgczählt  werde,  noch  daß  die  Hofwirth—
schaft  allenthalben  das  Ersparungssystem  an  der  Stirn  trage
und  die  Beduͤrfnisse  seines  Hauses  groschenweise  aus  der
Krambude  herbeigeschafft  wuͤrden.  Er  wollte  ein  Koͤnig  seyn,
und  kein  Hungerleider,  ein  Lebemann,  und  keine  Betschwester,
  sein  Hof  sollte  Chevaliers  erziehen,  aber  keine  Gecken.

Wie  sehr  jedoch  auch  einzelne  Stände  bei  diesem  Aufwande
  gewannen  und  besonders  des  Kènigs  Günstlinge  —
die  gewöhnlich  mehr  durch  schlaue  Unterstützung  seiner  zahlreichen
  Liebesintrigven,  als  durch  wesentliche  Verdienste,  dazu
geworden  waren  —  reich  durch  seine  Großmuth  wurden,  so
darf  doch  der  unermeßliche  Nachtheil,  der  daraus  erwuchs
und  das  Land  noch  für  lange  spätere  Zeiten  in  Schulden
brachte,  nicht  verschwiegen  werden.  Jedenfalls  stand  sein
Aufwand  mit  den  productiven  Kräften  und  den  Erwerbsquellen
  seines  Landes  durchaus  in  keinem  Verhältnisse.  Die
unselige  fire  Idee,  nach  Ludwig  XIV.  —  den  er  für  einen
wahren  Koönig  hielt,  weil  alle  Cabalen,  Ausschweifungen
und  Verbrechen  eines  Hofes  sich  in  dessen  Person  vereinigten
—  sich  zu  bilden  und  es  demselben  an  Pracht,  Galanterie
und  angeblicher  Ritterlichkeit  gleichzuthun,  gab  seinem  gan-