392  Friedrich  August  II.

er  sich  im  August  1719  auch  wirklich  vermählte)  öffentlich  bekannt
gemacht.  Hatte  man  schon  bei  dem  Uebertritte  seines  Vaters
  ernsthaft  die  Frage  in  Anregung  gebracht:  —  ob,  nach
diesem  Vorfalle,  Chursachsen  das  Directorium  des  evangelischen
  Religionsantheils  fortführen  könne,  oder  ob  dasselbe  einem
  andern,  protestantischen  Reichsstande  übertragen  werden
müsse?  —  so  ward,  bei  August's  II.  gleichem  Religionswech--sel,
  diese  Frage  nunmehr  mit  größerer  Heftigkeit  wieder  aufgenommen.
  Man  griff  sächsischer  Seits  wieder  zu  derselben
Ausflucht,  die  schon  August  I.  gebraucht  hatte:  ndmlich  daß
die  Sache  nur  eine  persönliche  sey  und  daher  auf  die  dffentlichen
  Angelegenheiten  ohne  allen  Einfluß  bleibe.  Zugleich
erließ  das  Chursächsische  Ministerium  ein  Schreiben  an  die
evangelischen  Reichsstände,  in  welchem  es  alle  Bedenklichkeiten
  gegen  die  Fortdauer  des  sächsischen  Directoriums  niederzuschlagen
  suchte,  und  endlich  erklärte  der  Kdnig  selbst  auf
dem  Reichstage  (Mai  1718)  durch  seinen  Comitialgesandten:
  daß  die  evangelische  Religion  auf  die  namliche  Weise,
wie  bisher,  in  seinen  Staaten  geschützt  und  die  Chursächsische
  Stimme  auf  Reichsständischen  Versammlungen  auch
in  Zukunft  ihre  Religionseigenschaft  unverändert  behalten
solle.  Der  Herzog  von  Weimar  unterstützte  diese  Erklaͤrung
durch  die  Vorstellung:  es  werde  der  protestantischen  Kirche
selbst  am  nachtheiligsten  seyn,  wenn  man  Chursachsen  jenes
Vorrechtes  berauben  und  dadurch  gleichsam  noͤthigen  wolle,
auf  die  katholische  Seite  überzutreten.  Dies  war  freilich  ein
Schluß,  der  sich  schwerlich  mit  Erfolg  hätte  durchfähren  lassen,
  denn  wie  durch  die  beinahe  nothwendige  Rücknahme
des  evangelischen  Directoriums  von  einem  katholissch  gewordenen
  Fürsten,  der  Uebertritt  Chursachsens  auf  katholische
  Seite  bedingt  werden  sollte,  ließe  sich  schwer  erweisen.
  Auch  würde  diese  seltfame  Schlußfolge  des  Herzogs
von  Weimar  eben  so  wenig  zu  einem  Ziele  gefährt  haben,
als  die  Erklärungen  des  Königs  und  seines  Ministeriums;
hätte  man  sich  über  die  Wahl  eines  neuen  Directors  vereinigen
  können.  Die  Befsorgniß,  daß  nicht  nur  der  Ehr-