Friedrich  August  II.  393

geiz  Brandenburgs,  welches  sich  am  lebhaftesten  um  dieses
Directorium  bewarb,  sondern  auch  die  von  andern  protestantischen
  Fürsten,  namentlich  Hannover,  verlangte  freie
Wahl,  Unordnungen,  ja  eine  vollige  Unthätigkeit  des  evangelischen
  Religionstheiles  verursachen  werde,  machte,  daß
das  bestrittene  Directorium  auch  ferner  bei  Chursachsen  gelassen
  und  von  diesem  bis  zu  volliger  Auflsung  der  Reichsverfassung
  fortgeführt  wurde.  Auf  dem  Landtage  vom  6.
Mai  1718  hatte  August  I.  die  seinen  sächsischen  Ständen
und  Unterthanen  schon  am  23.  October  1717  gegebene  Religionsversicherung
  noch  feierlich  wiederholt  und  erweitert  und
kurz  darauf  in  dem  Landtagsabschiede  erklärt:  daß  es  bei
dem  an  das  geheime  Concilium  zu  den  Religionsangelegenheiten
  in  =  außerhalb  dieser  Lande  im  Reich  gethanen  Auftrag
  —  sein  unabänderlich  Bewenden  haben.

So  fand  sich  August  II.  in  den  Religionsangelegenheiten
  seiner  Erblande  schon  durch  seinen  Vater  hinlänglich
vorgearbeitet  und  besonders  auch  die  Irrungen  über  das
evangelische  Directorium  berichtigt,  die  ihm  ausserdem  vielleicht
  noch  manchen  Aerger  veranlaßt  haben  würden.  Sonach
  führte  sein  Uebertritt  ihm  nicht  nur  keine  weitern  Unannehmlichkeiten
  herbei,  sondern  brachte  ihn  noch  überdies
dem  polnischen  Throne  um  einen  großen  Schritt  näher.

In  letzterer  Hinsicht  war  freilich  kein  besonderer  Vortheil
  gewonnen;  vielmehr  hatte  die  Regierung  Friedrich  August's
  I.  hinlänglich  bewiesen,  daß  der  Besitz  Polens  nur
durch  unaufhdrliche  Opfer  und  gleichsam  nur  künstlich  fortgesett
  werden  könne.  Gleichwohl  sollte  das  verlockende
Kleinod  der  polnischen  Krone  noch  geraume  Zeit  Sachsens

Kräfte  im  Schach  erhalten,  ohne  auch  nur  eine  kleine  Entschädigung
  zu  gewähren.

Die  ersten  Schritte,  welche  August  II.,  bewogen  durch
die  Vorstellungen  seiner  Räthe,  rücksichtlich  des  polnischen
Ahrones  that,  schienen  nicht  gar  bedeutende  Hoffnungen
zu  geben.  Neben  ihm  bewarb  sich  der  bisherige  Titular-1718

