Friedrich  August  II.  409

Dresdner  Hofe  vergeblich  die  Hanndversche  Convention  in
Anwendung  zu  bringen  gesucht  hatte),  daß  Oesterreich  und
Sachsen  jetzt  bei  weitem  mehr  Lust  zu  einem  Frieden  hegten,
als  früher.  Friedrich  II.,  welcher,  ohngeachtet  seines  Glöckes,
gleichsam  ein  weises  Mißtrauen  gegen  dasselbe  hatte  und
seinen  Gesinnungen  treu  blieb,  stimmte  ebenfalls  dafür.  In
Dresden  trafen  in  dieser  Absicht  die  sächsischen  Minister
Bülow  und  Stubenberg,  sowie  dsterreichischer  Seits  der
Graf  Harrach  und  preußischer  der  Staatsminister  Graf  von
Podewils,  insgesammt  mit  den  nothigen  Vollmachten  von
ihren  Hôfen  versehen,  zusammen,  demzufolge  am  25.  December
  1745  der  Doppelfriede  zwischen  Preußen  und  Oesterreich,
  wie  auch  zwischen  Preußen  und  Chursachsen  unterzeichnet
  wurde.  Die  Bedingungen  waren,  im  Verhältniß  zu
den  vorangegangenen  Nachtheilen  ihrer  Waffen,  noch  billig
genug.  Preußen  wünschte  sich  nur  den  Besitz  Schlesiens  zu
sichern  und  ließ  sich  daher,  außer  den  bereits  erhobenen  Contributionen,
  von  Sachsen  nur  eine  Million  Thaler  in  Gold
zahlen.  Uebrigens  schloß  sich  Sachsen  der  hannöverschen
Convention  an,  die  Gemahlin  des  Churfürsten  entsagte  für
sich  und  ihre  Erben  allen  Ansprüchen  auf  die  im  Breslauer
Frieden  vom  Wiener  Hofe  an  Preußen  abgetretenen  Länder,
Friedrich  August  versprach  die  Stadt  Jürstenberg  nebst  dem
Dorfe  Schidlo  und  dem  Oderzoll,  gegen  ein  Aequivalent  an
Preußen  abzutreten,  ferner  Aufrechthaltung  der  protestantischen
  Religion  in  Sachsen  wie  auch  Abstellung  aller  Handelsbedrückungen
  gegen  Preußen,  und  sicherte  allen  Preußen
richtige  Zahlung  ihrer  in  der  sächsischen  Steuer  stehenden
Capitalien  zu.  Die  sächsischen  Gefangenen  wurden  —  mit
Ausnahme  der  in  Dienste  des  Koͤnigs  getretenen  oder  nicht
ansässig  gewesenen  Truppen  —  ohne  Losegeld  freigegeben.  —
Bei  aller  Billigkeit  der,  Sachsen  zugestandenen  Bedingungen,
welcher  Abstand  zwischen  diesen  und  den  noch  vor  kurzem  so
hochfliegenden  politischen  Plänen  Brühls!  Haͤtte  er  die  hanndversche
  Convention  noch  vor  der  Schlacht  von  Kesselsdorf
berücksichtigt,  so  würde  er  freilich  noch  um  ein  Erkleckliches
wohlfeiler  weggekommen  seyn  und  dem  Lande  Geld,  besonders
  aber  Leute  erspart  haben.  —