Friedrich  August  II.  415

tzen,  welcher,  da  die  Armee  nur  auf  15  Tage  verproviantirt
  war,  sehr  bald  einzureissen  begann.  Ueberdies  war  durch
dieses  Verschanzen  der  saͤchsischen  Truppen,  das  ganze  Land
dem  Feinde  voͤllig  preisgegeben,  obschon  man  dasselbe,
der  Uebermacht  gegenuͤber,  ohnedies  schwerlich  lange  haͤtte
schuͤtzen  können.  Die  Preußen  bemaͤchtigten  sich  ohne  Muͤhe
der  Hauptstadt  und  schlossen  die  Sachsen  ein.  Das  Zeughaus
  in  Dresden  wurde  aufgeräumt,  die  königlichen  Cassen
überall  in  Beschlag  genommen,  die  höhern  Landescollegien
ausser  Thätigkeit  gesetzt  und  dem  Obersteuercollegium  eine
preussische  Commission  beigegeben.  Die  mit  dem  größten
Theile  ihrer  Familie  in  Dresden  zurückgebliebene  Churfürstin
wurde  zwar  mit  Anstand  behandelt,  doch  ließ  ihr  der  König
durch  den  Commandanten  von  Dresden,  den  Grafen  Wylich,
  die  Schlössel  des  Archives,  die  sie  in  Verwahrung  genommen
  hatte,  abndthigen;  worauf  man  sich  der  verdächtigen
  Papiere  —  welche  zum  großen  Nachtheile  zurückgelassen
worden  waren  —  bemächtigte  und  vom  Grafen  von  Herzberg
eine  diplomatische  Vertheidigungsschrift  für  das  Verfahren  des
Königs  verfassen  ließ,  welches  jedoch  selbst  hierdurch  nicht
allenthalben  gerechtfertigt  werden  konnte.  Die  Unterhandlungen,
  welche,  unter  Vermittelung  des  Großbritannischen
und  Holländischen  Gesandten,  mit  dem  Konige  von  Polen
angeknüpft  wurden,  fuͤhrten  zu  nichts,  da  dieser  eines  Theiles
  hartnäckig,  im  Ganzen  aber  nicht  ohne  Würde  und  Festigkeit
  sich  benahm.  Die  von  Friedrich  II.  ihm  verwilligte
Neutralität,  wenn  er  seine  Truppen  sogleich  aus  einander  gehen
  lassen  wolle,  schlug  er  aus,  noch  weniger  konnte  er  auf
ein  ihm  zugemuthetes  Bündniß  gegen  Oesterreich  eingehen,
und  mit  Recht  sagte  August  in  seinem  Schreiben,  worin
er  diese  Anträge  ablehnte:  daß  ihm  Ehre  und  Redlichkeit,
die  er  bis  in  sein  sechszigstes  Jahr  behauptet,  nicht  erlaubten,
  gegen  eine  Fürstin  die  Wassen  zu  ergreifen,  die  ihm
keine  Ursache  hierzu  gegeben.  Daß  der  König  von  Preussen,
ohngeachtet  der  ihm  gewordenen  würdevollen  Erwiederung,  sich
noch  immer  bemühte,  den  Churfürsten  zu  jenen  Schritten  bereden
  zu  lassen,  war  eben  so  wenig  zu  billigen,  als  daß  er