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430  Friedrich  August  11.

bar  erschopften  Sachsens,  hierzu  besonders  geneigt.  Sachsen,
  dessen  tiefe  Wunden  so  schmerzlich  nach  Frieden  rangen,
hatte  diese  Gesinnungen  seines  Bundesgenossen  kaum  wahrgenommen,
  als  der  Churprinz  Friedrich  Christian  —  dessen
Vaterlandsliebe  sich  in  diesem  Kriege  mehrfach  rühmlich  bethätigt
  hatte  —  auch  schon  den  König  von  Preußen  um
eine  Erklärung  bitten  ließ.  Da  dieselbe  im  Ganzen  zu  Gunsten
  eines  Friedens  auöfiel;  so  schaffte  der  Churprinz  nunmehr
  auch  eine  Erklärung  des  Wiener  Hofes  herbei,  deren
hin  und  wieder  zweideutige  und  dunkle  Stellen  durch  den
sächsischen  Gesandten  zu  Wien,  Grafen  Flemming,  genügend
aufgeklärt  wurden.  Friedrich  II.,  dem  eine  Fortsetzung  des
Krieges  aus  vielfachen  Gründen  bedenklich  werden  mußte,
indem  ihm  nicht  nur  Englands  Subsidien  föhlbar  abgingen,
sondern  auch,  bei  verlängertem  Kampfe,  in  Sachsen,  Schlesien
  und  Brandenburg  Seuche  und  Hungersnoth  befürchtet
werden  mußten,  willigte,  da  ihm  die  vorgelegten  Puncte  annehmbar
  erschienen,  in  den  angetragenen  Friedenscongreß
ein  und  so  wurde  am  15.  Februar  1763  auf  dem  sächsischen
  Jagdschlosse  Hubertsburg  der  doppelte  Friede  zwischen
Oesterreich  und  Preußen,  und  zwischen  Preußen  und  Sachsen  abgeschlossen.
  Die  beiden  kriegführenden  Hauptmächte,  Oesterreich
  und  Preußen,  kehrten  beinahe  durchgängig  zu  den  Bedingungen
  des  Breslauer  Friedens  zurück;  besonders  wurde
die  schon  damals  zugegebene  Abtretung  Schlesiens  an  Preussen
  —  welcher  Punct  gleichwohl  die  hauptsächlichste  Ursache
des  siebenjährigen  Krieges  geworden  war  —  vollkommen
bestätigt.  Man  hatte  also  eigentlich  umsonst  gekämpft  und
so  ungcheures  Blut  war  für  ein  Nichts  geflossen.

Der  Dresdner  Friede  von  1745  wurde  zur  Grundlage
des  gegenwärtigen  zwischen  Preußen  und  Sachsen  gemacht,
und  der  zehnte  Artikel  des  ersteren,  die  freie  Passage  durch
Schlesien  nach  Polen  betreffend,  wurde  noch  besonders  bestätigt.
  Friedrich  II.  verpflichtete  sich,  alle  Staaten  Friedrich
  August's,  welche  derselbe  vor  dem  Kriege  besessen,  binnen
  drei  Wochen  nach  der  Ratification  zu  rdumen,  die  Kriegs-