Friedrich  August  II.  433

gesetzte  Geld  kam  nur  Einzelnen  zu  Gute  und  die  am  meisten
  dabei  gelitten,  schmeckten  am  wenigsten  von  diesen
Summen.  Und  diese  Erpressungen  geschahen  an  einem  Lande,
  welches  noch  nicht  von  den  Drangsalen  des  nordischen
Krieges,  noch  nicht  von  dem  Aufwande  des  vorigen  Fürsten
sich  hatte  erholen  können.

Ausser  den  nachtheiligen  Einstüssen  auf  die  Bevölkerung,
welche  in  diesem  Kriege  um  mindest  90,000  Menschen  zurückgegangen
  war,  gehörte  auch  die  durch  den  Krieg  herbeigefährte
  traurige  Münzverwirrung  zu  dessen  zahlreichen  Uebeln.
Gleich  bei  der  Besetzung  Dresdens  war  daselbst  das  Münzamt
  von  den  Preußen  in  Beschlag  genommen  und  von  ihnen
  ausgeübt  worden.  Sie  schlugen  unter  chursächsischem
Bildniß  und  Wappen  anfangs  ziemlich  leidliche  Münzen.
Aber  vom  Jahre  1757  bis  1750  wurden  unter  preussischem
Stempel  sogenannte  Zwolfmariengroschen  von  sehr  verschlechtertem
  Gehalte  ausgeprägt.  Noch  üblere  Wirthschaft  trieb
man  mit  der  Münzstätte  zu  Leipzig,  welche  gar  an  jüdische
Unternehmer  verpachtet  wurde.  Diese  prägten,  unter  koniglich
  polnischem  und  chursächsischem  Bild  und  Wappen,  besonders
  eine  Masse  von  Achtgroschenstücken,  auf  welche  man
betrügerischer  Weise  eine  frühere  Anzahl  (1753)  setzte.  Das
Volk  nannte  diese  Geldstücke  nach  einem  dieser  jüdischen
Münzpächter,  Ephraimiten.  Diese  Industrie  fand  Nachahmung
  in  mehrern  Provinzen  des  nördlichen  Deutschlands,
die  schlechten  Müunzen  wurden  eingeschmolzen,  um  noch
schlechtere  daraus  zu  schlagen,  und  es  entstand  hieraus  ein
furchtbarer  Unfsug  durch  die  Geldmäller  und  Kipper  und
Wipper,  die  daraus  für  sich  bedentenden  Gewinn  zogen,
im  Uebrigen  aber  dem  allgemeinen  Credit  den  empfindlichsten
Nachtheil  bereiteten.  Demselben  abzuhelfen,  erschien  sogleich
nach  Ablauf  des  Friedens  eine  allgemeine  Verordnung,  wodurch
  die  meisten,  während  des  Krieges  in  Umlauf  gesetzten
schlechten  Münzsorten  verrufen  wurden,  die  zu  Leipzig  aber
geschlagenen  Achtgroschenstücke  bis  zum  1.  Juli  1763  den
Werth  von  drei  guten  Groschen  behielten,  binnen  welcher

Frist  sie  in  der  Münzstätte  ausgewechselt  werden  mußten.
X  Dett  28