436  Friedrich  August“s  II.  Cod.

eine  beinahe  geheimnißvolle  Uebereinstimmung.  Die  großen
Veruntreuungen,  welche  er  am  Lande  begangen,  kamen  nach
seinem  Tode  nur  theilweis  zum  Vorschein.

Friedrich  August  II.  hinterließ  von  15  Kindern,  die  er
mit  seiner  Gemahlin  gezeugt,  5  Söhne  und  5  Dochter,  welche
den  Titel  königliche  Prinzen  und  Prinzessinnen  von  Polen  und
Litthauen  führten.  Seine  Söhne  waren  folgende:  der  Churprinz
  Friedrich  Christian  (geb.  5.  Septbr.  1722),  Franz
Taver  August  (geb.  25.  Aug.  1730),  französischer  Generallieutenant
  der  von  den  Preußen  zu  der  französischen  Armee  übergegangenen
  sächsischen  Truppen,  später  Administrator  Sachsens;
  Carl  Christian  Joseph  (geb.  13.  Juli  1733),
Herzog  von  Curland;  Albrecht  Casimir  August  (geb.
11.  Aug.  1738),  Generalfeldmarschall  und  Statthalter  von
Ungarn,  dann.  Herzog  zu  Teschen  und  (1781—  1793)  Statthalter
  der  Niederlande;  und  Clemens  Wenceßlaus
(geb.  28.  Septbr.  1739),  kaiserlicher  Generalfeldmarschalllieutenant,
  später  Erzbischof  und  Churfürst  von  Trier.

Friedrich  Christian,  welcher  seinem  Vater  in  der  Chur
Sachsens  folgte,  hatte  um  so  schdnere  Hoffnungen  zu  seinem
  Fürstenwerthe  erweckt,  da  er  während  der  Drangsale
des  sfebenjährigen  Krieges  sich  mit  edlem  Eifer  und  nach
allen  Kräften  des  unglücklichen  Vaterlandes  angenommen,
warm  und  wahr  für  dasselbe  gesprochen,  und  sich  selbst  durch
die  ausweichenden,  ja  bisweilen  sprdden  Antworten  Friedrichs
  II.  nicht  davon  hatte  abschrecken  lassen.  Er  hatte
daher  im  Voraus  die  Liebe  seines  Landes  für  sich,  und
wurde  um  so  besser  in  den  Anstalten  unterstützt,  welche  er
zu  Heilung  der  tiefen  Kriegswunden  traf.  Die  Wicderher-Kellung
  des  Steuercredits,  welche  nicht  nur  im  Hubertsburger
  Frieden,  sondern  auch  in  einem  zu  Ostern  1763  an
das  Land  erlassenen  Avertissement  versprochen  worden,  beschäftigte
  ihn  vor  Allem.  Wegen  Abzahlung  der  Landesschulden,
  welche  nach  der  Berathung  der  Stände  29,432,328  Thlr.
3  Gr.  52  Pff.  betrugen,  wurde  beschlossen,  daß  jährlich
1,100,000  Thaler  aus  den  sichersten  Einkünften  des  Landes
abgezahlt  werden  sollten.  Der  Churfürst  fögte  der  Anerken-