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Erste  Abtheilung.

Sachsen  unter  Friedrich  August  bis  zu  seiner  Erhebung
  zu  einem  Königreiche.

Roch  vor  dem  23.  Decbr.  1768,  an  welchem  Tage  Friedrich  1768
August')  sein  achtzehntes  Jahr  vollendete,  nämlich  schon  am
15.  September  desselben  Jahres,  legte  Franz  Kaver  die  Administration
  nieder  und  überließ  seinem  Neffen  die  Regierung.
Das  Schicksal  hatte  den  jungen  Churfürsten  in  eine
Scheidegränze  der  Zeit  hingestellt,  wo  Sachsen,  allmälig  seine
tiesen  Kriegswunden  heilend,  einem  neuem  gewerbthätigen
und  sogar  geistigen  Leben  entgegenrang  und  wo  überhaupt
die  ganze  deutsche  und  europaͤische  Menschheit  in  jähem  Stoße
einer,  anfangs  in  grellen  Streiflichtern  sich  ankündigenden,
dann  aber  in  immer  sanftere  Strahlen  übergehenden  Morgenröthe
  entgegeneilte.  Wenn  Friedrich  August  auch  die  gewaltige
  Bedeutung  einer  solchen  Zeit  schwerlich  in  ihrem
vollsten  Sinne  verstand,  so  gebührt  ihm  doch  das  Lob  eines

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)  Bei  Schilderung  dieses  Fürsten  und  seiner  Zeit  bin  ich,  was
die  äussere  Geschichtsfolge  anlangt,  besonders  dem,  jedem  vaterländischen
  Leser  auf  das  Angelegentlichste  zu  empfehlenden  Quellenwerke
  des  bochverdienten  Pölig:  „Die  Regierung  Friedrich  Anguste“
  rc.  (Leipzig,  1830.)  —  gefolgt.  Daß  ich,  in  historischen
Meinungen  und  politischen  Ansichten,  mich  demselben  weniger  an
schloß,  ist  Sache  für  sich.