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454  Friedrich  August  11I.

diesmal  herausfordernden  Theile,  die  verlangte  Unterstützung
abschlug;  dagegen  Preussens  Bundesgenosse,  Rußland,  sich
zu  thätiger  Hülfe  gegen  Oesterreich  erbot,  falls  dasselbe  sich
der  friedlichen  Vereinigung  entziehe.  Es  kam  demnach  zu
eifrigen  Unterhandlungen,  und  am  13.  Mai  1779  wurde  zu
Teschen  der  Friede  abgeschlossen.  Die  Wiener  Convention
zwischen  Oesterreich  und  Pfalz  ward  darin  aufgehoben,  Oesterreich
  erhielt  die  Festung  Braunau  mit  dem  Innviertel.  Der
Churfürst  von  der  Pfalz  gestand  Sachsen  für  dessen  bairische
Allodialerbschaft  6  Millionen  Gulden  zu,  die  er  in  vier  und
zwanzig  halbjährigen  Terminen  abzutragen  sich  verpflichtete,
und  überließ  dem  Churfürsten  von  Sachsen  die  ihm  von  Böhmen
  abgetretenen  Rechte  der  Oberlehnshoheit  über  die  drei
Schbnburgischen  Herrschaften,  Glauchau,  Waldenburg  und
Lichtenstein:  „so  daß  weder  jetzt,  noch  jemals,  den
Rechten  des  Churfürsten  von  Sachsen  auf  besagte  Herrschaften
  irgend  ein  Widerspruch  oder  Hinderung,  es  sey
von  wem  es  wolle,  entgegenstells  werden  könne.“  Die
Grafen  von  Schdnburg  wollten  sich  diesem  Vertrage  anfangs
  nicht  sägen,  weil  derselbe  ohne  ihre  Genchmigung
abgeschlossen  worden,  und  führten  vor  dem  Reichshofrathe
eine  neue  Klage,  die  ihnen  jedoch  nichts  nützte,  und  so  unterwarfen
  sie  sich  endlich  dem  Spruche,  wodurch  diese  Hoheitsstreitigkeiten
  gänzlich  beigelegt  waren.  Der  Churfürst
von  Sachsen  entsagte  nunmehr  ellen  weitern  Ansprüchen  an
die  Allodialerbschaft;  Mecklenburg  begnügte  sich,  für  seine
Ansprüche  auf  Leuchtenberg,  mit  dem  Pririlegium  de  non
appellando.  —  Die  von  Churpfalz  erhaltenen  Summen  schlug
Friedrich  August,  eben  so  redlich  als  großmüthig,  nicht  zu
seiner  Chatoulle,  sondern  zur  Hauptcasse.  Jedes  seiner  Geschwister
  erhielt  für  seinen  Antheil  an  jener  Erbschaft  50,000
Thaler  davon  —  Prinz  Anton,  als  Erbe  des  Erzherzogs  Carl,
das  Doppelte,  das  Uebrige  ward  zu  theilweiser  Tilgung  der
in  den  Jahren  1744,  1745  und  1750  gemachten  hanndverschen
  Schuld  von  31  Millionen  Thaler  verwendet,  welche
  mit  dem  Jahre  1790  gänzlich  erlosch,  wo  dann  auch  die