456  Der  Fuͤrstenbund.

ein  um  so  treuerer  Waͤchter  der  deutschen  Sicherheit  und  Unabhaͤngigkeit
  ward  und  seine  fruͤheren  politischen  Gewaltschritte
durch  Streben  nach  Eintracht  und  Ruhe  versoͤhnte.  Dieser
verwendete  sich  bei  der  Kaiserin  von  Rußland  für  den  Herzog
  und  erhielt  von  derselben  die  tröstliche  Antwort,  daß  ihr
zwar  dieser  Tausch  für  beide  Theile  nutzreich  erschienen  sey,
daß  derselbe  aber  auch  mit  beiderseitiger  Einwilligung  geschehen
  müsse.  Auch  Frankreich,  als  Mitgarant  des  Teschener
  Friedens,  erklärte,  daß,  wegen  Weigerung  des  Herzogs
von  Zweibrücken,  der  Kaiser  sein  Tauschproject  bereits  aufgegeben
  habe,  allein  Joseph's  eigne  Erkldrung  blieb  noch  immer
aus.  Hierdurch  fühlte  sich  Friedrich  II.  bewogen,  zu  Aufrechthaltung
  der  Integrität  und  Verfassung  des  deutschen
Reiches,  Sachsen  und  Hannover  zu  einem  Bunde  einzuladen,
der  besonders  gegen  Oesterreichs  um  sich  greifende  Ansprüche
und  bereits  erlangte  Uiberlegenheit,  Deutschlands  Gleichgewicht
schütze.  Der  Churfürst  von  Sachsen  ließ,  von  der  Nothwendigkeit
  dieser  Vorsicht  durchdrungen,  am  23.  Juli  1.85
durch  den  Grafen  Zinzendorf  diese  Bundes-Urkunde  unterzeichnen;
  ein  Gleiches  that  Hanover.  Der  Bweck  dieses  „Fürstenbundes“
  war,  die  Verfassung  Deutschlands  nach  Maßgabe
  des  westphälischen  Friedens,  der  kaiserlichen  Wahlcapitulation
  und  der  übrigen  Reichsgesetze,  zu  vertreten.  Ein
zu  fährender  vertraulicher  Briefwechsel  sollte  Deutschlands
Wohl  in  stetem  Auge  behalten  und  auf  jede  Beschwerde  aufmerksam
  machen.  Nur  in  den  geheimen  Artikeln  deutete  man
auf  den  von  Oesterreich  beabsichtigten  Ländertausch  hin.  Das
ehrenvolle  Ziel  dieses  Bundes,  für  dessen  Aufrichtigkeit  Friedrich
  August's  Name  die  beste  Gewähr  leistete,  ermunterte
mehrere  deutsche  Fürsten  —  unter  ihnen  der  Churfürst  von
Mainz  und  sein  Coadjutor  von  Dalberg,  die  Herzoge  von
Zweibrücken,  Weimar,  Gotha,  Braunschweig  und  Mecklenburg,
  der  Landgraf  von  Hessen-Cassel,  und  die  Fürsten
von  Osnabrück  und  Anhalt  —  demselben  beizutreten.  Friedrich
  II.  hatte  dadurch  seinem  bewegten  Leben  die  schöne  Friedenskrone
  aufgesetzt,  die  ihm  bald  ins  Grab  nachfolgte.  Er