Die  Bauernunruhen.  159

Die  Jäger,  auf  Friedrich  August's  Jagdliebhaberei  pochend,
hofften  ihn  sich  geneigt  zu  machen,  wenn  sie  in  ihren  Revieren
  einen  möglichst  starken  Wildstand  unterhielten  und  die
Felder  der  Bauern  litten  allerdings  viel  durch  das  angehäufte
Wild.  Der  ihnen  gereichte  Wildschaden  =  Ersatz  blieb  immer
  eine  mangelhafte  Vergütung,  und  da  es  bei  Angabe  dieser
  Schäden  einer  gerichtlichen  Beglaubigung  bedurfte,  so
ward  die  Sache  noch  obendrein  umständlich  und  zeitraubend.
  Die  Bauern,  dieser  Beschwerde  müde,  gedachten  endlich
  sich  selbst  zu  helfen.  In  14  Dörfern  des  Amtes  Hohenstein
  beganden  sie  mit  einem  Male  eine  allgemeine  Wildvertreibung
  und  dieses  Beispiel  fand  an  immer  mehreren
Orten  Nachahmung.  Dieser  Selbsthilfe  zu  steuern,  wurde  eine
churfürstliche  Commission  niedergesetzt,  welche  die  Sache  untersuchte,
  die  Klagen  der  Bauern  zwar  etwas  übertrieben  finden
  wollte,  ihnen  aber  doch  nicht  allen  Grund  absprechen
konnte.  Dem  Churfürsien  war  dies  genug,  um  den  Befehl
zu  Niederschiessung  alles  Wildes  zu  geben,  und  wenn  auch
diese  Maßregel  auf  eine  Weise  ausgeführt  wurde,  daß  sie
nicht  vollkommen  dem  beabsichtigten  Entwurfe  entsprach  und
namentlich  nicht  die  gewünschte  Dauer  hatte,  so  war  doch
des  Fürsten  Wille  zu  loben.

Ein  Unbekannter  brachte  im  Sommer  1790  ein  schrift=  1790
liches  „Promemoria"“  nach  Dittersdorf,  worin  das,  Städtchen
  Lauenstein  aufgefordert  wurde,  einer  Revolution  gewärtig
  zu  seyn  und  sich  den  16  —  18,000  Mann  anguschließen,
die  mit  fliegenden  Fahnen  und  klingendem  Spiele  über  Dresden
  nach  Pillnitz  ziehen  wüden,  um  den  Churfürsten  in  ihre
Mitte  zu  nehmen  und  ihn  im  Triumphe  nach  Dresden  zu
führen.  Es  sollten  ihm  dabei  folgende  Puncte  vorgelegt
werden:  1)  Absetzung  aller  derer  von  ihren  Aemtern,  die  Sachsen
  bisher  unglücklich  gemacht  hätten,  nach  Befinden  mit
Confiscation  ihrer  Güter;  2)  Errichtung  einer  Nationalgarde
zu  Fuß  und  zu  Pferde;  3)  Veränderung  des  Accisewesens;
4)  die  Beschränkung  der  Rittergutsbesitzer,  damit  sie  Sachsen
  nicht  zu  einer  Wüste  und  Eindde  der  Gerechtigkeit  machten;
  5)  die  Hegung  des  Wildes  aufzuheben;  6)  keine  Juris