Die  Bauernunruhen.  461

waffnet  und  gefangen,  eben  so  mußten  die  im  Kreisamte  Meissen
  eingebrachten  Arrestanten,  auf  das  Verlangen  von  2000
Bauern,  in  Freiheit  gesetzt  worden.  Zu  Erstickung  dieser
Auftritte,  erhielten  die  Beamten  in  denjenigen  Orten,  wo
die  Ruhe  noch  nicht  gestoͤrt  worden,  bestimmte  Verhaltungsmaßregeln;
  für  diejenigen  Orte  aber,  wo  der  Aufruhr  wüthete,
  wurde  eine  besondere  Commission,  an  ihrer  Spitze
der  Vicecanzler  von  Burgsdorf,  errichtet  und  ein  Truppencorps
  bestimmt,  um  die  Anordnungen  jener  Commission  zu
vollziehen.  Deu  Unruhestiftern  wurde  in  einem  Patente  vom
26.  August  1790  harte  Ahndung  angedroht,  auf  die  Entdeckung
  der  Aufwiegler  Prämien  gesetzt,  zugleich  aber  auch
den  Unterthanen  Gehdr,  und  eben  so  schleunige  als  gewisse
Abstellung  aller  gegründeten  Beschwerden  zugesichert.  Zugleich
  mit  jenem  Patente  erging  auch  an  die  Landescollegien
ein  Befehl  zu  modglichster  Beschleunigung  der  zwischen  Obrigkeiten
  und  Unterthanen  anhängigen  Processe,  und  zu  moglichst
kurzer,  dem  Rechte  und  der  Billigkeit  gemaßer  Erdrterung
und  Abstellung  der  sich  gegründet  darstellenden  Beschwerden.
Am  nämlichen  Tage  wurde  auch  die  Commission  angewiesen,
  die  Beschaffenheit  und  den  Ursprung  des  entstandenen
Unfugs  genau  zu  untersuchen  u#d  auf  sofortige  Wiederherstellung
  der  Ruhe  bestens  hinzuwirken.  Es  war  wohl  ein
Mißgriff,  daß  die  Belisitzer  jener  Commission  einzig  aus  Adeligen
  bestanden,  die  nicht  nur  durch  Verweigerung  der  Frohnen
  sich  persönlich  interessirt  fühlen,  sondern  auch  auf  die,
den,  meist  adeligen,  Gutsherren  den  Gehorsam  aufkündigenden
Bauern  um  so  erbitterter  seyn  konnten;  wie  denn  überhaupt,
besonders  damals,  die  Klufst  zwischen  Adel  und  Bauernstand
noch  so  weit  war,  daß  das  Naturrecht  und  das  Menschengefühl
  sie  zu  überschreiten  nicht  immer  der  Mühe  werth  fand.
Zum  Glück  war  der  Vorstand  dieser  Commission,  v.  Burgsdorf,
  ein  eben  so  rechtlicher,  als  aufgeklärter  und  hellsehender
  Mann,  der  in  seinem  Berichte,  welcher  die  Wiederherstellung
  der  Ruhe  im  Wesentlichen  ankündigte,  dußerst  richtig
  bemerkte,  daß  die  Härte  und  Sportelsucht  mehrerer  Gerichtshalter,
  desgleichen  der  Rittergutsbesstzer  oder  deren  Die-