Sachsens  Stellung  gegen  Frankreich,  469

dern  meist  aus  nichtsbedeutenden  Hofmaͤnnern  und  vertrockneten
  Aristokraten  bestanden  (die  Besseren  verließen  erst  speter
  Frankreich),  so  war  ihr  Erscheinen  dem  Churfürsten  wohl
schwerlich  sehr  gelegen.  Auch  dienten  sie  nur,  den  auswärtigen
  Mächten  falsche  und  verschrobene  Begriffe  von  dem
innern  Zustande  Frankreichs,  namentlich  über  die  angebliche
Geringfügigkeit  seiner  streitbaren  Kräfte,  beizubringen  und
einen  Kreuzzug  gegen  jenes  Land  der  Revolution  als  eine
erstaunlich  leichte  Sache  zu  schildern.  Friedrich  August  erhielt
  sich  bei  dieser  Zusammenkunft  die  volle  Neutralität  des
Wirthes  und  nahm  an  den  Verhandlungen  selbst  so  gut  wie
keinen  Antheil.  Am  27.  August  erließen  die  Herrscher  von
Oesterreich  und  Preußen  eine  gemeinschaftliche  Erklärung,
in  welcher  sie  sich  zu  Anwendung  der  wirksamsten  Mittel
verbanden,  „um  den  König  von  Frankreich  in  den  Stand
zu  setzen,  in  vollkommener  Freiheit  die  Grundlagen  einer
solchen  monarchischen  Verfassung  festzustellen,  wie  sie  den
Rechten  des  Souverains,  so  wie  der  Wohlfahrt  der  franzèsischen
  Nation  gleich  sehr  entspreche.  Der  Kaiser  und  der
König  seyen  entschlossen,  gemeinschaftlich  und  mit  der  erforderlichen
  Macht  auf  Erreichung  dieses  Zweckes  hinzuwirken,
  und  hätten  deshalb  ihren  Heeren  die  nöthigen  Befehle
gegeben,  bereit  zu  seyn.“  Diese  Erklärung  war  das  einzige
öffentlich  bekannt  gewordene,  wesentliche  Resultat  dieser  Zusammenkunft;
  denn  die  geheimen  Artikel,  welche  diesem  Vertrage
  beigefügt  gewesen  seyn  sollen  und  die  angeblich  eine
Verwendung  beider  Hoͤfe  von  Rußland  wegen  Uebertragung
der  polnischen  Krone  auf  Chursachsen  bezweckten,  sind  von
Oesterreich  und  Preußen  nicht  als  ächt  zugegeben  worden.
Friedrich  August  hatte  an  dieser  Erkldrung  Oesterreichs  und
Preußens  rücksichtlich  Frankreichs,  weder  durch  Unterhandlung,
  noch  durch  Beistimmung,  geschweige  denn  durch  Unterzeichnung,
  Antheil  genommen,  und  auch  in  der  Folge
blieb  er  —  wie  er  auch  später  dem  Directorium  zu  Paris
auf  mittelbarem  Wege  erklären  ließ  —  dabei  stehen,  sein
Contingent  als  Reichsstand  herzugeben.
Am  7.  Februar  1792  wurde  zu  Berlin  zwischen  den  1792