Sachsens  Stellung  gegen  Frankreich.  477

Einverständniß  über  die  aufgestellten  Bedingungen.  7)  Vier
Wochen  nach  Abreise  des  Unterhändlers  muß  die  Unterhandlung
  beendigt  seyn,  indeß  die  preußischen  Truppen  ihre
Stellungen  einnehmen.  8)  Im  Falle  der  Nichtannahme  tritt
Preußen  mit  180,000  Mann  und  mehr,  wo  nöthig,  in's
Feld;  es  versichert  gleichfalls  den  Beitritt  der,  seinen  Schutz
anerkennenden  Staaten.  9)  Preußen  stipulirt  sich  auf  den
Fall  des  Krieges,  a.  englische  Subsidien  für  sich,  Sachsen
und  Hessen,  vom  Tage  der  Verletzung  des  preußischen  Gebietes
  an,  und  vier  Monate  für  die  Kosten  der  Mobilmachung,
  aufserdem  ein  Arrondissement;  b.  Verproviantirung
aus  den  russischen  Staaten;  c.  beim  Frieden  eine  sichere
Grenze,  durch  Acquisitionen  oder  durch  Tausch  im  Verhältnisse
  zu  Preußens  Anstrengungen.  10)  Concertirung  eines
Operationsplanes,  und  Bestimmung  eines  Centralpunctes,
von  wo  aus  die  großen  Operationen  geleitet  werden  sollen.
11)  Genaues  Einverständniß  zwischen  den  beiden  Mächten
und  Mittheilung  aller  Proposstionen,  die  ihnen  von  Frankreich
  gemacht  würden.  12)  Natiffcationen  an  demselben
Tage  der  Unterzeichnung  und  Vollziehung  aller  Artikel,  die
nicht  eventuell  sind.  —  Eine  Ministerialdepesche  vom  23.
Novbr.  beauftragte  den  Grafen  von  Görtz,  dem  Berliner  Cabinete
  zu  erdffnen:  daß,  nachdem  der  Graf  von  Haugwitz
mittelst  Privataudienz  dem  Churfürsten  von  Sachsen  die  angekündigten
  Erôffnungen  gemacht,  der  Churfürst  Bedenken
trage,  dem  Potsdamer  Vertrage  beizutreten,  dafern  derselbe
nicht  sdrmlich  mitgetheilt  worden  wäre.  In  Hinsicht  der
englischen  Subsidien  sey  übrigens  der  Churfürst  nicht  geneigt,
  dieselben  anzunehmen;  er  würde  vielmehr,  im  Falle
eines  Krieges,  eine  Uebereinkunft  deshalb  mit  Preußen,  der
unmittelbaren  Unterhandlung  mit  England  vorziehen.  Das
zweite  Schreiben  des  Kdnigs  von  Preußen  (vom  12.  Decbr.)
—  worin  dieser  den,  nach  der  Schlacht  von  Austerlitz  zwischen
  Frankreich  und  Oeslerreich  abgeschlossenen  Waffenstillstand
  anzeigte  und  meldete,  daß  er  die  Bewegung  seines
Heeres  gegen  den  obern  Main  einstweilen  einstelle  und  demselben
  zuvorderst  eine,  die  Sicherheit  des  gesammten  noͤrd-