480  Sachsens  Stellung  gegen  Frankreich,

des  unterzeichneten,  wodurch  gegen  acht  Millionen  Deutsche
aus  aller  Gemeinschaft  mit  dem  deutschen  Reiche  heraustraten
  und  sich  unter  Napoleons  unmittelbarsten  Einfluß  begaben,
  der  sich  von  da  an  den  Titel  eines  Protectors  des
Rheinbundes  zulegte.  In  dieser  Eigenschaft  ließ  er  schon
am  1.  August  durch  seinen  Geschäftöträger  Bacher  auf  dem
Reichstage  zu  Regensburg  erklären:  „er  erkenne  das  Daseyn
einer  deutschen  Reichsverfassung  nicht  mehr  an,  wohl  aber
die  gänzliche  und  vollkommene  Souverainität  derjenigen  Fürsten,
  aus  deren  Staaten  Deutschland  nunmehr  bestehe,
und  mit  welchen  er  diesenigen  politischen  Verhältnisse  beibehalte,
  wie  mit  den  übrigen  unabhängigen  europdischen  Staaten.“
  Da  jedem  bisherigen  Reichsstande  der  Beitritt  zum
rheinischen  Bunde  freigestellt  wurde,  eine  Einladung,  die
schon  so  viel  als  Bedingung  war;  so  war  um  so  mehr  vorauszusehen,
  daß  der  franzdsische  Einfluß  sehr  bald  das  gesammte,
  nordliche  wie  sudliche  Deutschland  überschwemmen
werde.  Nachdem  Diuutschland  selbst  so  eifrig  beflißen  war,
alle  Formen  umzustürzen,  die  es  lange  Jahrhunderte  lang
heilig  und  ehrwürdig  gehalten  hatte,  konnte  der  deutsche
Kaiser  seine  Würde  nicht  besser  bewahren,  als  indem  er  einem
  Diadem  entsagte,  das,  von  einer  Seite  durch  frechen
Umsturz,  von  der  andern  (deutschen)  Seite  durch  tiefe
Gleichgültigkeit  entweiht  und  aufgegeben,  ihm  fortan  nicht
mehr  lieb  seyn  konnte.  So  legte  denn  (6.  August.)  Franz  II.
die  rdmisch=  deutsche  Kaiserkrone  nieder,  mit  der  würdevollen
  Erklärung:  „daß  er  sich  durch  die  neuesten  Vorgänge  in
der  Unmoglichkeit  befinde,  die  durch  die  Wahlcapitulation
übernommenen  Verpflichtungen  ferner  zu  erfüllen  und  jenes
Diadem  nur  so  lange  in  seinen  Augen  Werth  haben  konnte,
als  er  vermocht  habe,  dem  ihm  von  Churfürsten,  Fürsten
und  Ständen  des  Reiches  bezeigten  Vertrauen  zu  entsprechen.
Er  zähle  zugleich  die  bisher  im  Reichsverbande  gestandenen
Staaten  von  demselben  los  und  entbinde  alle  Stände  und
Diener  des  Reiches  von  ihren,  bisher  gegen  ihn  gehabten

Pflichten.“