Sachsens  Stellung  gegen  Frankreich.  483

Stelle  aus  einer  Depesche  des  Marquis  von  Lucchesini  mitgetheilt,
  welche  sich  beruhigend  darüber  aussprach,  wie  Napoleon
  über  die  Stiftung  eines  solchen  Bundes  denke.  Als
Preußen  von  Napolcon's  treulosem  Schritte  —  nämlich  daß
dieser  mit  England  wegen  Zurückgabe  des,  Preußen  früher
beinahe  aufgedrungenen  Hannovers  unterhandle  —  in  Kenntniß
  gesetzt  ward,  mußte  ihm  die  Gründung  eines  Bundes,
wie  der  beabsichtigte,  immer  wichtiger  und  dringender  werden.
  Nachdem  von  sächsischer  Seite  häusige  Erörterungen
mit  dem  Herrin  v.  Hänlein,  der  den  Entwurf  zur  Organisation
  dieses  Bundes  redigirte,  stäattgefunden  hatten  —  ward
derselbe  am  21.  August  durch  Haugwitz  an  Görtz  mitgetheilt,
unter  dem  Titel:  „Vorldusige  Grundlinien  zu  einer  neuen
Consiitution  für  das  nördliche  Dcutschland,  unter  dem  Namen
  des  nordischen  Reichsbundes.“  Er  bestand  in  folgenden
  einzelnen  Artikeln:  *)“  1)  Zweck  des  Bundeß:  Sicherheit
  von  Aussen  und  im  Innern.  Die  drei  vorzüglichsten
Glieder  sind  Preußen,  Sachsen  und  Hessen.  2)  Preußen
nimmt  die  Würde  eines  Kaisers  von  Norddeutschland  an,
Sachsen  und  Hessen  die  Königswürde.  3)  Die  übrigen
Mitglieder  sind:  a.  Dänemark  wegen  Holstein;  b.  Schweden
  wegen  Pommern;  c.  Sachsen-Weimar,  Gotha,  Meiningen,
  Coburg,  Hildburghausen;  d.  Braunschweig;  e.  Mecklenburg=
  Schwerin  und  Strelitz;  s.  Oldenburg;  g.  der  Fürst
von  Fulda;  h.  Die  Reichsstädte:  Hamburg,  Bremen,  Lübeck.
  4)  Den  Titel  Großherzog  nehmen  an:  die  dlteste  herzoglich
  -sächsische  Linie,  der  Herzog  von  Braunschweig,  die
alteste  herzoglich  -Mecklenburgisch  Linie,  der  Herzog  von  Oldenburg;
  der  Fürst  von  Oranien-Fulda  wird  Herzog.  5)
Das  Berliner  Cabinet  ladet  in  seinem  Namen,  und  im  Namen
  der  beiden  Mitpaciscenten,  sämmtliche  Stände  zum
15.  October  zu  einem  Congresse  nach  Dessau  ein,  um,  unter
  preußischem  Vorsitze,  eine  fdrmliche  Verfassungsurkunde
zu  entwersen.  Vorläufig  werden  als  Hauptpuncte  derselben

·)  S.  Pölle:  Friedrich  August.  Bd.  I.  S.  277.
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