494  Sachsen  ein  Koͤnigreich.

nisse,  nur  in  1500  Mann  Reiterei,  4000  Mann  Fußvolk,
300  Mann  Artilleristen  und  12  Kanonen  bestehen.  Alle
Contributionen  fallen  mit  dem  Augenblicke  der  Unterzeichnung
gegenwaͤrtigen  Friedens  weg.

Haͤtte  der  nunmehrige  Koͤnig  sich  auf  Kosten  anderer
Maͤchte  vergroͤßern  wollen,  so  wuͤrde  ihm  dies  gewiß  nicht
schwer  gefallen  seyn,  da  gewoͤhnlich  alle  Fuͤrsten,  bei  ihrem
Zutritte  zum  Rheinbunde,  aus  der  Masse  der  franzoͤsischen
Eroberungen  starke  Laͤndererwerbungen  erlangten,  und  man
im  franzoͤsischen  Hauptquartiere  dem  saͤchsischen  Gesandten
ausdruͤcklich  Winke  zu  einer  solchen  Vergrößerung  gegeben
hatte.  Allein  Bose  hatte  in  seiner  Instruction  zur  Unterhandlung
  mit  Napoleon  die  besondere  Weisung  erhalten:  daß
er  bei  etwanigen  Laͤndervergroͤßerungs-Antraͤgen  von  Seiten
des  franzoͤsischen  Kaisers,  immer  vor  Augen  haben  sollte,
daß  der  Churfuͤrst  von  jedem  ehrgeizigen  Streben  nach  Vergrößerung
  auf  fremde  Kosten  weit  entfernt  sey  und  bleiben
werde.

Am  20.  December  1806  wurde  zu  Dresden  die  Erhebung
  Sachsens  zu  einem  Königreiche  und  die  Annahme  der
königlichen  Würde  durch  Friedrich  August,  bffentlich  ausgerufen.
  Es  contrastirre  seltsam  mit  dem  hereinbrechenden  Zeitalter
  der  umwälzungen,  und  gab  einen  wunderlichen  Contrast
  zu  dem  Siege  des  Neuern,  den  Sachsen,  wenn  auch
nicht  gegen  seinen  Willen,  doch  gegen  seine  Individualitét
repräsentiren  mußte:  daß  diese  Neuerung  durch  einen  in
die  vollste  Geschmacklosigkeit  des  Halb-Antiken  gekleideten
Herold  öffentlich  verkündet  wurde,)  so  daß  die  bunte  Abbildung
  dleses  verunglückten  Costüm's  noch  lange  besprochen
wurde.

*)  „Nachdem  durch  die  allweise  Vorsehung  Gottes  es  dahin  gediehen
ist,  daß  die  bisberigen  churfürstlichen  Lande  zu  einem  Königreiche
  erhoben  worden  sind;  so  wird  der  Allerdurchlauchtigste
und  Großmächtigste  Fürst  und  Herr,  Herr  Friedrich  August,
als  König  von  Sachsen  feierlich  ausgerufen  und  dieses  Seinem
  getreuen  Volke  zu  kund  und  zu  wissen  gethan.“

·—“"“