496  Buͤndniß  mit  Frankreich.

und  mehr  in  die  Moral  über.  In  jener  Rücksicht  kann
ihn  Niemand  tadeln,  in  letzterer  kann  die  Welt  ihn  loben.
Die  Verpflichtungen  des  Koͤnigs  von  Sachsen,  als  neuen
Rheinbund-Mitgliedes,  eroͤffneten  sich  mit  einem  Schritte,
der  den  rechtlichen  Gesinnungen  desselben  verletzend  und  schwer
seyn  mußte.  Er  sah  sich  genöthigt,  das  für  den  gegenwärtigen
  Feldzug  bestimmte  Contingent  von  6000  Mann  zu  stellen,
  welche  der  fremde  Eroberer  nunmehr  gegen  Sachsens
vorherigen  Bundesgenossen,  den  König  von  Preußen,  führte,
welcher  Letztere  selbst  erklärt  hatte,  daß  er  seinen  Verbündeten
  nicht  mehr  schützen  könne.  Diese  sächsischen  Truppen
nahmen  unter  Polenz  Antheil  an  der  Belagerung  Danzigs,
1807  (dessen  Capitulation  (24.  Mai  1807)  für  Napoleon  ein  so  hocherwünschter
  Glücksfall  war)  so  wie  kaum  drei  Wochen  später
  an  der  Schlacht  bei  Friedland  (14.  Juni).  Am  7.  Juli
wurde  zu  Tilsit  der  Friede  zwischen  Frankreich  und  Rußland,
  und  am  9.  zwischen  Frankreich  und  Preußen  abgeschlossen.
  Preussen,  um  die  Haͤlfte  zusammenschmelzend,  trat
damit  auf  einige  Zeit  aus  der  Reihe  der  größeren  Mächte
Europa's  heraus.  Sachsen  erhielt  von  den,  Preußen  entrissenen
  Ländereien  den  bereits  im  Posener  Frieden  ihm  zugesicherten
  Cottbusser  Kreis,  eine  Enclave  der  Niederlausit,
wofür  jedoch  der  König  von  Sachsen  später  ein  gleiches  Terrain
  an  das  Königreich  Westphalen  abtreten  mußte;  endlich
mußte  Preußen  auch  auf  alle  Besitzungen  des  Konigs  von
Sachsen  und  des  Hauses  Anhalt  auf  dem  rechten  Ufer  der
Elbe  verzichten.  Danzig  ward  zur  freien  Stadt  erklärt  und
unter  sächsischen  und  preußischen  Schutz  gestellt.  Zugleich
ward  der  König  für  seine  Person  zum  Herzoge  von  Warschau
  erklärt,  einem  aus  abgetretenen  polnisch-preußischen
Besitzungen  gebildeten  neuen  Staate,  und  in  dieser  Würde
von  Rußland  und  Preußen  anerkannt.  Friedrich  August
übernahm  beide  neue  Besitzungen  mit  einem  gewissen  verlegenen
  Mistrauen.  Er  konnte  sich  dieser  Erwerbungen  richt
so  recht  freuen,  da  er  vielleicht  deren  Unbestand  ahnete.  Jedenfalls
  wurde  durch  die  schonende  Art,  wie  er  diese  neuen
Besitzungen  annahm,  ihr  spaterer  Verlust  leichter  und  wür-