Buͤnduiß  mit  Frankreich.  509

erlassenen  Patente  vom  23.  Februar  hervor,  welches,  weil  es
in  vielfacher  Hivsicht  die  damalige  politische  Uiberzeugung  und
die  Ansichten  des  Kriegs  ausspricht  und  auch  weil  es  einen  denkwürdigen
  Schritt  bezeichnet,  hier  wohl  eine  Stelle  verdient:

„Wir  sehen  Uns  durch  die  Zeitereignisse  gendthigt,  Unsere
  Hauptstadt  zu  verlassen  und  Uns  nach  einem  andern
Theile  Unserer  Lande  zu  begeben,  wo  Wir,  so  lange  die
Umstände  es  erfordern  und  gestatten,  Uns  aufzuhalten  gedenken.
  Dem  politischen  Systeme,  welchem  Wir
seit  sechs  Jaohren  uns  fest  angeschlossen  haben,
verdanket  der  Staat  allein  in  diesem  Zeitraume
seine  Erhaltung  bei  den  drohendsten  Gefahren.
Treu  Unsern  Bundesverpflichtungen,  vertrauen  Wir  auch
dermalen  mit  Zuversicht  auf  den  glücklichen  Erfolg,
welchen  Uns,  wenn  auch  Unsere  auf  Herstellung  des  Friedens
  gerichteten  Wünsche  noch  zur  Zeit  unerfüllt  bleiben
sollten,  die  mäch  tige  Unterstützung  Unsers  großen
Alliirten,  der  thätige  Beistand  der  verbündeten  Mächte
und  die  erprobte  Tapferkeit  Unserer,  mit  Ruhm  bedeckten
Krieger  im  Kampfe  für  das  Vaterland,  verspricht.  Unsere  geliebten
  Unterthanen  werden  Uns  durch  Treue,  Ausdauer  und
Ruhe  die  Uns  so  innig  am  Herzen  liegenden  Zwecke,  den  der
moͤglichsten  Abwendung  und  Erleichterung  der  Uebel  des  Krieges,
  so  wie  den  Unserer  baldigen  Wiedervereinigung  mit  ihnen,
am  sichersten  befördern.  In  dem  fünf  und  vierzigjährigen
Zeitraume  Unserer  Regierung  haben  Wir  unter  dem  Wechsel
  der  Ereignisse  die  Wohlfahrt  des  Landes  und  das  Beste
Unserer  Unterthanen  zum  einzigen  Gegenstande  Unserer  Bestrebungen
  gemacht,  und  für  alle  Sorgen  in  dem  sich  immer
gleich  gebliebenen  Vertrauen  und  der  unverbröchlichen  Anhänglichkeit
  Unsers  Volkes  die  erwünschteste  Belohnung  gefunden.
  Wir  sind  gewiß,  von  diesen  Gesinnungen,  dir  sich
in  der  Zeit  der  Prüfung  am  rühmlichsten  bewaͤhren,  auch  jetz
fortwährend  neue  Beweise  zu  erhalten;  und  #o  hoffen  Wir
unter  Gottes  Beistand  bald  zu  den  Unsrigen  zuxäckzukehren
und  für  ihr  dauerndes  Wohl,  nach  Unserer  besten  Erkenntniß,
  ferner  zu  wirken.  Alle  Landesbehbrden  verblei-