526  Innere  Verhältuisse  1807  —  1813.

testantischen  Kirchenrechte  angenommenen  Grundsaͤtze  erfolge.“
Die  Schriften  katholischer  Verfasser  uͤber  ihre  Kirche  wurden
unter  die  Censur  des  Vicarius  apostolicus  gestellt.  Aber
auch  die  Reformirten  wurden,  obschon  der  Posener  Friede
ihrer  nicht  besonders  gedacht  hatte,  auf  Antrag  der  Staͤnde
1811,  in  buͤrgerlicher  und  politischer  Beziehung  den  Lutheranern
  und  Katholiken  gleichgestellt.  Am  23.  August  1809
hob  ein  Patent  des  Koͤnigs  die  fremde  Lehnsherrschaft  im
Kdnigreiche  auf  und  erklärte  die  von  irgend  einem  auswärtigen
  Lehnsherren  abhängig  gewesenen  Lehne  für  ihm  angefallen.


Im  Finanzwesen  wurden  mancherlei  Maßregeln  nöthig,
die,  wenn  auch  für  den  Augenblick  drückend,  doch  durch  die
Zeitumstände  zu  unabänderlich  bedingt  waren,  als  daß  sie
hätten  unterbleiben  dürfen,  und  die  wenigstens  zu  der  Erwartung
  berechtigten,  daß  die  Opfer  der  Gegenwart  doch  die  Zukunft
  freigekauft  und  daß  diese  augenblicklichen  Nachtheile  bleibenden
  Verlusten  vorgebeugt  haben  würden;  Hoffaungen,  die
freilich  durch  die  nachfolgenden,  allen  Gesetzen  des  Weltgangs
  Hohn  sprechenden,  ungeheuern  Ereignisse  schmerzlich  getäuscht
  wurden.  Nachdem  mit  der  Abschließung  des  Posener
Friedens,  die  Behufs  der  Contribution  eingesetzte  französische
Verwaltung  sogleich  aufhörte,  ließ  der  König  hinsichtlich  der
Rückstände  eine  Convention  mit  dem  franzöôfischen  Generalintendanten
  unterzeichnen,  nach  welcher  er  die  Gewährleistung
der  Reste  übernahm  und  über  deren  Tilgung,  wie  über  andere
  Verhältnisse  zu  Frankreich,  mit  den  Ständen  sie  berieth.
  Demgemäß  wurde  die  verlängerte  Aussetzung  der
Ausloosung  der  Steuerscheine  (mit  Ausnahme  jährlich  auszuloosender
  200,000  Thlr.)  und  eine  Anleihe  von  4  Millionen
  Thaler,  wofür  neue  landschaftliche.  Obligationen  creirt
werden  sollten,  beschlossen.  Von  400,000  Chalern,  welche
auf  kniglichen  Antrag  die  steuerfreie  Ritterschaft  bewilligt
hatte,  wurden  150,000  Thaler  zur  Tilgung  des  Drittheils
der  an  Frankreich  restirenden  Contribution,  die  anderen
250,000  Thlr.  zur  Deckung  der  dringendsten  Kriegsbedürfnisse
  bestimmt.  Die  Cassenbillets  wurden  (24.  März  1807)