Innere  Verhaͤltniffe  1807  —  1813.  533

Federn  des  Erdballs  zu  seinen  Unterthanen  zu  zaͤhlen  und  der
steten  Angst  uͤberhoben  zu  seyn,  daß  seine  aͤussere  Wuͤrde
durch  den  Einfall  eines  Witzkopfes  auf  irgend  eine  Weise
gefaͤhrdet  werden  koͤnne.  Bei  diesen  Grundsaͤtzen  hatte  die
Presse  sich,  unter  Napoleon's  Zwingherrschaft  uͤber  Deutschland,
  freilich  keiner  besondern  Begünstigung  zu  erfreuen;
vielmehr  ließ  er  dieselbe  in  allen  Föderatiostaaten  des  französischen
  Reiches  und  den  übrigen  Ländern,  die  sein  Einfluß
erreichte,  auf  tausendfache  Weise  belauschen  und  beaufsichtigen;
  so  daß  endlich  in  Deutschland  kein  gedrucktes  Wort
mehr  erschien,  was  nicht  auf  mittelbare  Weise  der  franzosischen
  Censur  unterlegen  wäre.  Auch  Sachsen,  welches
Napoleon  mit  seiner  besondern  Vorliebe  beehrte  —  ein  Vorzug,
  der,  Despoten  gegenüber,  selten  zum  Vortheile  des
Gegenstandes  ausfällt  —  mußte  sich  diesen  Ansichten  fügen  und
erlitt  dadurch  in  seiner  Schrift=  und  Wortfreiheit  manche
Einschränkungen,  die  keinesweges  von  dem  milderen  Sinne
des  Königs  ausgingen.  Es  wurde  ein  besonderer  politischer
Censor  zu  Leipzig  ernannt,  und  ein,  das  Censur=  und  Bücherwesen
  betreffendes  neues  Mandat  damit  in  Verbindung
gesetzt.  Unter  die  unmittelbare  Cenfur  jenes,  mit  besonderer
Instruction  versehenen  politischen  Censors  gehdrten  alle,  aus
Leipziger  Offizinen  hervorgehende  politische,  geschichtliche,  statistische
  und  geographische  Schriften,  „insoweit  sie  die  Geschichte
  des  Tages  und  der  neuesten  Zeitereignisse  und  Staatenverhäáltnisse,
  und  zwar  von  und  mit  dem  Jahre  1788,
zum  Gegenstande  hatten.“  Namentlich  hatte  er  sein  Augenmerk
  auf  die  in  Leipzig  erscheinenden  politischen  Zeitungen,
wie  überhaupt  auf  alle,  auch  nicht  als  politischer  Tendenz
sich  ankündigenden,  zu  richten.  Das  am  10.  August  1813
folgende  neue  Mandat  enthielt  die  besondern  Censurgesetze,
welche  im  Ganzen  darauf  hinausliefen,  daß  nichts  gedruckt
werden  solle,  „was  der  Religion,  den  guten  Sitten  und
der  Erhaltung  der  offentlichen  Ruhe  und  Ordnung  entgegen
stehe,“  ein  Maßstab,  dem  man  durchaus  nicht  den  Vorwurf
des  Unbilligen  oder  Abschweifenden  machen  kann,  der  aber
gleichwohl  gegen  die  oft  unmotivirte  Aengstlichkeit  einzel-