540  Zeit  des  russischen  Gouvernements.

Cantonirung  am  Niederrhein  kam.  Der  ohngefaͤhr  3000  Freiwillige
  umfassende  Banner  wurde  am  31.  März  1814  vom
Kaiser  Alexander  den  russischen  Garden  einverleibt  und  kam
dadurch  in  eine  minder  beschwerliche,  gesichertere  Stellung.
Sachsen  lebte,  wegen  des  Schicksals  seines  Koͤnigs  und
seiner  eignen  Zukunft,  in  fuͤrchtender  Erwartung.  Wie  in
jeder  politischen  Crisis,  ließ  es  auch  damals  das  Geruͤcht
nicht  an  Uebertreibungen  und  Verdrehungen  fehlen.  Namentlich
  erzählte  man  sich  mit  vieler  Gewißheit  von  einer  bevorstehenden
  gänzlichen  Abtretung  Sachsens  an  Preußen,  eine
Aussicht,  die  allerdings  nicht  so  fern  lag.  Der  Koͤnig  ließ
es  indessen  an  thätigen  Schritten  nicht  fehlen.  Sogleich
nach  seiner  Ankunft  in  Berlin,  berief  er  den  Generalmajor
von  Watzdorf  zu  sich  und  sendete  ihn  mit  ausgedehnter  Vollmacht
  uad  drei  Schreiben  an  die  Monarchen  nach  Frankfurt
  am  Main.  Allein  derselbe  wurde  nicht  als  Unterhändler
  anerkannt.  Kaiser  Alexander  gab  einige  Hoffnung,  jedoch
  ebenfalls  nur  in  ziemlich  ausweichenden  Antworten:
„  Sachsen  würde  in  allen  Fällen  Sachsen  bleiben,  und  er
hoffe,  daß  Gott  ihn  in  den  Stand  setzen  werde,  im  Frieden
endlich  dem  königlichen  Hause  seine  Freundschaft  und  seine
Theilnahme  zu  bewähren.“  Um  durch  sein  Vertrauen  dem
Vertrauen  der  verbündeten  Herrscher  entgegen  zu  kommen,  schrieb
der  König  am  24.  Decbr.  1813  an  den  Kaiser  von  Rußland
und  suchte  für  seinen  Neffen,  den  Prinzen  Friedrich,  die  Erlaubniß
  nach,  dem  Feldzuge  beiwohnen  zu  dürfen,  erbot  sich
auch  später,  gegen  denfelben  Monarchen,  die  Festung  Kenigstein,
  unter  gewissen  Voraussetzungen,  den  verbundeten  Monarchen
  einzurdumen,  und  sprach  den  Wunsch  aus,  den
sächsischen  Gesandten  zu  Paris  aus  seiner  diplomatischen
Stellung  abzurufen.  Aber  alle  seine  Anerbietungen  blieben
unbeantwortet.  Gleichwohl  blieb  er  jeder  Klage  bei  andern
Höfen  fern,  setzte  keiner  Maßregel  des  Gouvernements  in
Sachsen  Hindernisse  entgegen  und  schwieg  über  manche  Anmaßungen
  desselben,  in  der  gewissen  Voraussehung,  daß
der  Kaiser  Alexander  sie  ohnedies  mißbilligen  würde  und
daß  eine  entschiedene  Aenderung  der  Dinge  nicht  lange  mehr