Zeit  des  russischen  Gouvernements.  543

rem  zu  dem  Congresse  bevollmächtigte  Graf  von  der  Schulenburg-Klosterrode
  konnte  vor  dem  Mai  1815  von  den  Congreßmächten
  nicht  die  Anerkennung  seiner  amtlichen  Würde
erlangen.  Außer  der  bereits  gedachten  Denkschrift  erhoben
sich  verschiedene  kräftige  Stimmen  für  die  Sache  des  Konigs
  von  Sachsen,  auch  in  Wien  kamen  zwei  Schriften
zu  seinen  Gunsten  in  Umlauf.  Aber  auch  gegen  ihn  und
seine  Ansprüche  kamen  Schriften  zum  Vorschein,  deren  eine,
freilich  nicht  zur  Ehre  des  Verfassers,  sogar  von  einem  Sachsen
  herrührte.  Mit  besonderem  Eifer  suchte  Lord  Castlereagh,
der  damals  noch  nicht  —  wie  der  Spott  sagte,  ebenfalls
aus  Theilungssucht  —  den  Durchschnitt  seiner  eignen  Kehle
bewerkstelligt  hatte,  das  Messer  an  Sachsen  zu  setzen  und
sein  Antwortschreiben  an  Hardenberg  war  mit  Bitterkeit  gegen
  den  Konig  von  Sachsen  abgefaßt.  Kraftooll  und  umsichtig
  aber  sprach  das  Schreiben  des  Herzogs  von  Sachsen-Koburg
  für  Sachsens  Erhaltung,  als  eine  Bedingung  des
Rechts  und  des  allgemeinen  Interesse,  und  der  Fürst  von
Metternich  erklärte  nicht  nur:  „daß  das  directe  Interesse
Oesterreichs  in  vielen  Hinsichten  an  die  Erhaltung  Sachsens
geknäpft  sey,“  sondern  deutete  auch  auf  die  engen  Familienbande
  zwischen  den  regierenden  Häusern  von  Oesterreich  und
von  Sachsen  hin,  mit  der  würdevollen  Bemerkung:  „daß
die  Ausführung  des  Planes  einer  gänzlichen  Vereinigung
Sachsens  mit  Preußen,  von  Seiten  der  deutschen  Mächte
Mißtrauen  gegen  Preußen  und  Anklagen  gegen  Oesterreich
veranlassen  würde.“  Die  vorläufige  Folge  jener  Verhandlungen
  war,  daß  Rußland  das  Gouvernement  über  Sachsen
an  Preußen  abgab,  und  zwar  mit  einer  Erklärung,  welche
die  gänzliche  Einverleibung  Sachsens  in  Preußen,  auf  eine
vollig  unzweifelhafte  Weise  aussprach:  „daß  nämlich  dadurch
die  Verbindung  Sachsens  mit  Preußen,  welche  ncchstens
auf  eine  noch  sormlichere  und  feierlichere  Weise  werde
bekannt  gemacht  werden,  eingeleltet  und  beide  Voͤlker  gleichsam
  verbunden  werden  solltenz  dasi  ferner  der  König  von
Preußen,  als  künftiger  Landesherr,  erklären  lasse,  wie  er
nicht  gesonnen  sey,  Sachsen  als  eine  Provinz  seinen  Staaten