544  Proviforische  Besitznahme  Sachsens  durch  Preußen.

ceinzuverleiben,  sondern  mit  demselben,  unter  dem  Namen
eines  Koönigreiches  Sachsen,  zu  vereinigen  u.  s.  w.“
Die  an  demselben  Toge  (8.  Novbr.)  durch  Repnin  den  sächsischen
  Landständen  zugefertigte  Bekanntmachung  sprach  ohngtfaͤhr
  ein  Gleiches  aus,  auch  wurde  durch  denselben  noch  anbefohlen,
  vom  6.  November  1814  an,  Friedrich  August  und
dessen  Familie  aus  dem  Kirchengebete  wegzulassen  (eine  Verfügung,
  welcher  die  wenigsten  Geistlichen  nachkamen)  und
überhaupt  nur  „für  die  Obrigkeit“  zu  beten;  und  das
preussische  Gouvernement  sprach  bei  seinem  Eintritte  von
keiner  provisorischen  Besitznahme,  sondern  sagte  nur:  daß  die
bièher  von  rusüscher  Seite  geschehene  Besetzung  und  Verwaltung
  Sachsens,  nunmehr  auf  des  Konigs  von  Preußen
Majestät  übergegangen  sey.

Auf  die  Nachricht  von  der  bevorstehenden  prooisorischen
Besitznahme  Sachsens  durch  Preußen,  womit  sich  das  Gerücht
  eines  dem  Könige  anzutragenden  Ländercesatzes  verband,
erließ  derselbe  unter'm  4.  November  1814  von  Friedrichsfelde
aus,  die  sogenannte  „Rechtsverwahrung  des  Kdnigs  von
Sachsen  gegen  die  königlich  preußische  provisorische  Besitznahme
  seiner  Staaten  und  gegen  jede  Verfügung  über  dieselben,“
  welche  der  Graf  von  der  Schulenburg  allen  Congreßmächten
  mittheilte  und  die  ihres,  die  damalige  Lage
Sachsens,  wie  seines  Königs  auf  eine  ergreifende  Weise
charakterisirenden  Inhalts  wegen,  hier  wohl  einen  ungeschmálerten
  Platz  verdient:  „Wir  Friedrich  August  von  G.
G.  König  von  Sachsen,  Herzog  von  Warschau  2c.  Wir
vernehmen  zu  Unserer  tiefen  Bekümmerniß,  daß  von  Seiten
S.r.  Maj.  des  Königs  von  Preußen  zu  einer  provisorischen
Besitznahme  Unserer  sächsischen  Lande  soll  verschritten  werden.
  Unser  fester  Vorsatz,  alle  und  jede  Schicksale  Unsers
Landes  zu  theilen,  Unser  Vertrauen  auf  die  Gerechiigkeit
und  den  Edelmuth  der  verbündeten  Monarchen,  und  Unsere
Absicht,  ihrer  Verbindung  beizutreten,  sobald  es  in  Unserer
Willkühr  stehen  würde,  bestimmten  Uns,  nach  der  Schlacht
bei  Leipzig  die  Sieger  dort  abzuwarten.  Das  verlangte  Gehör
  ward  Uns  aber  versagt,  und  man  noͤthigte  Uns,  das